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April 2012

Fünf Euro für jeden Arztbesuch?

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (DGGÖ) fordert, die Praxisgebühr für jeden Arztbesuch zu erheben – egal aus welchem Grund und egal ob beim Haus- oder Facharzt. So soll die hohe Zahl der Arztbesuche verringert werden. Konkret wollen die Ökonomen die Gebühr von heute zehn auf dann fünf Euro absenken. Vorsorgeuntersuchungen und die Behandlung von Patienten unter 18 Jahren sollen weiterhin zuzahlungsfrei, bisherige Belastungsgrenzen erhalten bleiben.

Soll eine Praxisgebühr von fünf Euro für jeden Arztkontakt erhoben werden?

Ja, das könnte den Steuerungseffekt erhöhen und helfen, unnötige Arztbesuche zu vermeiden. 25.8% 74 Stimmen 25.8 %
Nein. Die Praxisgebühr soll in bestehender Form erhalten bleiben. 9.8% 28 Stimmen 9.8 %
Nein, die Praxisgebühr gehört ganz abgeschafft. 64.5% 185 Stimmen 64.5 %
Dazu habe ich keine Meinung. 0% keine Stimme 0 %

Das Ergebnis dieser Umfrage ist nicht repräsentativ.

(Hinweis: Die Umfrage wurde in der Zeit vom 26. April bis zum 3. Mai 2012 durchgeführt.)

Die Praxisgebühr gehört abgeschafft. Diese Meinung vertritt zumindest die Mehrheit der Teilnehmer unserer monatlichen Umfrage. 64,5 Prozent stimmten für ein Ende der Gebühr, die pro Quartal zu entrichten ist, wenn ein Arzt aufgesucht wird. Damit schließen sich viele der Ansicht der Opposition im Deutschen Bundestag an. „Die Praxisgebühr nützt nichts, sie ärgert alle, und man muss noch befürchten, dass sie sozial Benachteiligte vom Arzt abhält“, sagt Biggi Bender, Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke reichte auch einen Antrag auf Abschaffung der Gebühr ein. In der Regierung herrscht zu dem Thema Uneinigkeit: Während Dr. Erwin Lotter (FDP) „genügend Spielraum sieht, um die Praxisgebühr abzuschaffen“, will die Union nicht daran rütteln. In unserer Umfrage sind nur knapp 10 Prozent der Teilnehmer der Meinung, dass die Praxisgebühr so beibehalten werden sollte, wie sie ist.
Knapp 26 Prozent schlossen sich dem Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (DGGÖ) an, die eine Praxisgebühr für jeden Arztbesuch erheben möchte. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die hohe Zahl der Arztbesuche so verringert werden könnte.

In der Zeit vom 26. April bis 3. Mai 2012 hatten die Nutzer des Portals die Möglichkeit, über eine Änderung der Praxisgebühr oder ihre Abschaffung abzustimmen. Vielen Dank für die Teilnahme. Strittige Fragen werden wir künftig in unregelmäßigen Abständen zur Abstimmung stellen.

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Hintergrundinformation

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Merkels Machtwort kann Diskussion nicht beenden Ökonomen wollen Praxisgebühr bei jedem Arztkontakt


Praxisgebühr

Nach § 28 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs V müssen gesetzlich Versicherte Erwachsene je Kalendervierteljahr für jede erste Inanspruchnahme beim niedergelassenen Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten, die nicht aufgrund einer Überweisung aus demselben Kalendervierteljahr erfolgt, eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro bezahlen. Für Vorsorgeuntersuchungen fällt der Betrag nicht an, in manchen Verträgen einer Krankenkasse wie etwa Hausarztverträgen kann die Gebühr ebenfalls entfallen. Um Härtefällen vorzubeugen, gilt eine jährliche gesetzliche Zuzahlungsobergrenze, zu der nicht nur die Praxisgebühr zählt, sondern auch Zahlungen für Heil-, Hilfs- und Arzneimittel eingerechnet werden. Diese Zuzahlungsobergrenze darf zwei Prozent des Bruttoeinkommens gesunder Versicherter und ein Prozent bei chronisch Kranken nicht überschreiten.

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