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Glossar und Abkürzungsverzeichnis

ADHS

Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung

Allokation

Unter Allokation versteht man die Zuordnung von beschränkten Ressourcen zu potentiellen Verwendern.

ALS

ALS steht für Amythrophe Lateralsklerose und gehört zu den bisher noch unheilbaren Krankheiten. Schwerwiegende Symptome treten gleichzeitig auf: Lähmungen, Atemfunktionsstörungen, Schluckstörungen, Gewichtsabnahme Verlust der Sprechfunktion. In Deutschland leiden rund 8.000 Menschen an ALS. Es gibt hierzulande nur sieben spezialisierte ALS-Ambulanzen.

Altenbericht

Die Berichte zur aktuellen Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland sollen als Entscheidungsgrundlage für die Seniorenpolitik des Bundes dienen. Der aktuelle Sechste Altenbericht beschäftigt sich mit dem Thema „Altersbilder in der Gesellschaft“. Er befasst sich unter anderem mit der Wirkung von Altersbildern in vielen Bereichen des täglichen Lebens und den Potenzialen Älterer in der Arbeitswelt. Seit 1993 erscheint in jeder Legislaturperiode ein Altenbericht zu einem seniorenpolitischen Thema.

Ambulante spezialärztliche Versorgung

Mit der im Versorungsstrukturgesetz vorgesehenen ambulanten spezialärztlichen Versorgung wird ein neuer Sektor mit eigenen Regeln und auf Dauer mit einer eigenen Gebührenordnung in die Versorgung eingeführt. Leistungen der neuen Sektors werden immer ambulant erbracht, entweder am Krankenhaus oder in einer Arztpraxis. Der Patient wird also nicht stationär aufgenommen. Zumeist sind schwerkranke Patienten betroffen mit Krankheitsbildern wie Krebs, Multiple Sklerose etc. Für die Zulassung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung sind die Länder zuständig. Details zur Qualifikation etc. regelt vorab der Gemeinsame Bundesausschuss.

AMNOG

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Es beinhaltet viele neue Regelungen und schafft einige alte Gesetzmäßigkeiten (wie Bonus-Malus-Regelung) ab. Die Integrierte Versorgung (§ 140a ff. SGB V) wird weiter ausgebaut, indem pharmazeutische Unternehmen Vertragspartner werden können. Im Kern des Gesetzes geht es um ein neues Preisfindungsverfahren für Arzneimittelinnovationen. Dieses beginnt mit einer frühen Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe noch vor Markteintritt. Die Preisfindung macht sich am Zusatznutzen neuer Medikamente fest und wird zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und pharmazeutischem Hersteller verhandelt.

AQUA–Institut

Angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen
www.aqua-institut.de

Äquivalenzstudie

Eine Studie mit dem primären Ziel zu zeigen, dass eine Wirkung von zwei oder mehrere Behandlungen in einem Außmaß voneinander abweichen, der klinisch unbedeutend ist.
Quelle: Gutachten zur "Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie"

Arzneimittel-Atlas

Im Prinzip handelt es sich bei ihm um ein Jahrbuch, das den medizinischen Versorgungsbedarf der Patienten betrachtet. Neben der Datenanalyse des vorherigen Jahres wagt der Atlas auch eine Prognose für das kommende Jahr. Der Arzneimittel-Atlas wird vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) in Auftrag gegeben und vom Berliner IGES-Institut seit 2006 jährlich erstellt.

Arzneimittelrahmenvereinbarung

Im Sozialgesetzbuch V regelt der § 84 die Anforderungen für die Arznei- und Heilmittelvereinbarung zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Rahmenvorgabe auf Bundesebene verhandeln der GKV-Spitzenverband mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. (§ 84 Abs. 7).
Die regionalen Vereinbarungen werden bezogen auf die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung weiter entwickelt.

Arzneimittelzulassung

Im Interesse der Arzneimittelsicherheit bedürfen seit dem 1.1.1978 alle Fertigarzneimittel einer Zulassung bevor sie in Deutschland in den Verkehr gebracht werden können (Verkehrsfähigkeit). Das Zulassungsverfahren ist im Arzneimittelgesetz geregelt. Voraussetzung der Zulassung ist u.a. der Nachweis der Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit. Der Nachweis muss durch analytische, pharmakologisch-toxikologische und klinische Prüfungen erbracht werden.
Quelle: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
Siehe auch Zulassungsbehörden

ASCO

American Society of Clinical Oncology

assessment & appraisal

Mithilfe dieser beiden Begriffe wird zwischen objektiver Analyse (assessment) und Beschlussfassung (appraisal) unterschieden. Während in England diese Prozesse in getrennter Verantwortung ablaufen, gibt es in Deutschland eine Überlappung der Zuständigkeiten. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ist für die Analyse zuständig, gibt aber auch Empfehlungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss, der am Ende entscheidet.

autologe Stammzelltransplantation

Bei der autologen Stammzelltransplantation sind Spender und Empfänger dieselbe Person.

AVR

Arzneiverordnungsreport, Standardwerk zu Arzneimitteldaten

AWMF

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

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Aus dem Wortschatz
der Experten

Abkürzungen und Fachbegriffe erschweren es dem interessierten Laien, der sehr wissenschaftlich geführten Diskussion rund um das Thema Ressourcenallokation zu folgen. Die wichtigsten Begriffe erläutert dieses Glossar.

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