
LandesArbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Saarland
Local Area Working Group – eine Arbeitsgemeinschaft internationaler, forschender Pharmaunternehmen
Die Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Leitlinien sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), www.awmf.org
Laut Sozialgesetzbuch dürfen Arzneimittel, bei deren Anwendung die Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Dazu zählen z.B. Präparate zur Zügelung des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts. Weiterhin nennt das Gesetz Medikamente, die der Raucherentwöhnung, der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen Potenz dienen. Da es sich dabei um Arzneimittel handelt, deren Einsatz im Wesentlichen vom subjektiven Empfinden des Verbrauchers bestimmt wird, ist jeder für deren Finanzierung selbst verantwortlich, so die Argumentation des Gesetzgebers. Der G-BA hat den Auftrag, Einzelheiten dazu in der Arzneimittel-Richtlinie zu regeln. Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss www.g-ba.de
– 1.0 = vollständige Gesundheit
– 0.0 = Tod
Eine Beispielrechnung:
– Erblindung
– LQ Index ist 0,5
– Verbleibende Lebensjahre = 60 Jahre
0.5 x 60 = 30 QALYs
Abkürzungen und Fachbegriffe erschweren es dem interessierten Laien, der sehr wissenschaftlich geführten Diskussion rund um das Thema Ressourcenallokation zu folgen. Die wichtigsten Begriffe erläutert dieses Glossar.