
Berlin – Die Versorgung psychisch kranker Menschen wird sich durch das Versorgungstrukturgesetz (VStG), das seit dem 1. Januar in Kraft ist, nicht verbessern. Vielmehr ist absehbar, dass sich Unterversorgung verstärken wird und Wartezeiten auf einen Therapieplatz verlängern, befürchtet die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).
Die Lage der Menschen, die einen Therapieplatz suchen, sei prekär und die Versorgung in manchen Regionen nicht mehr gewährleistet, sagt DPtV-Bundesvorsitzender Dieter Best. Psychisch Kranken, die einen Therapieplatz suchen, empfiehlt die DPtV daher den Weg der Kostenerstattung. Nach § 13 Abs. 3 SGB V kann sich ein Betroffener an einen Psychotherapeuten wenden, der keine Kassenzulassung hat, und von seiner Krankenkasse die Erstattung der Kosten verlangen. Dies müsse der Patient allerdings individuell begründen, unter anderem mit einem Nachweis darüber, dass kein Therapieplatz bei einem von der Kasse zugelassenen Psychotherapeuten gefunden wurde, heißt es.
Vom Versorgungsstrukturgesetz zeigt sich Best grundlegend enttäuscht: „Das Gesetz hat nicht das erbracht, was wir gehofft hatten.“ Nach den gegenwärtig gültigen Verhältniszahlen seien in ländlichen Regionen gerade einmal 4,3 Psychotherapeuten pro 100.000 Einwohner vorgesehen, in städtischen Regionen seien es 38,8. „In keiner Fachgruppe, die der Bedarfsplanung unterliegt, ist die Spreizung der Versorgungsdichte derart ausgeprägt“, sagt Gebhard Hentschel, stellvertretender DPtV-Bundesvorsitzender. Die Folge seien lange Wartezeiten mit der Gefahr der Chronifizierung der Erkrankung. Die durchschnittliche Wartezeit auf ein Erstgespräch betrage gegenwärtig 2,5 Monate, bis zum Beginn der Therapie dauere es in der Regel wesentlich länger
Dabei wachse der Bedarf an Psychotherapie weiter. Allein in Nordrhein-Westfalen sei nach einer Analyse des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit die Zahl der Behandlungsfälle in der ambulanten Psychotherapie von knapp 630.000 im Jahre 2002 auf rund 900.000 im Jahre 2009 gestiegen. Dies bedeute ein Zuwachs von 4,8 Prozent jährlich. Die Zahl der niedergelassenen Psychotherapeuten stieg im gleichen Zeitraum lediglich um 0,63 Prozent. Die DPtV fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, bei der derzeit anstehenden neuen Bedarfsplanung Regularien zu entwickeln, die diesem wachsenden Bedarf gerecht werden.
Zurück zur Übersicht Seite druckenHinweise zur Kostenerstattung für Patienten und Therapeuten sind auf der Website der DPtK zu finden.
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