
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Vorstellungen für eine neue Bedarfsplanung bereits in den Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingebracht und der Öffentlichkeit präsentiert. Nun ist klar, die Patientenvertreter im Gremium wollen ihre Ideen für eine Bedarfsplanung ebenfalls weiterentwickeln und einbringen.
Ursula Helms, Patientenvertreterin im Unterausschuss Bedarfsplanung des G-BA und Geschäftsführerin der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen, verweist auf Eckpunkte zur Bedarfsplanung, die bereits vorliegen. „Wir werden diese fundieren“, kündigt sie an. Von zentraler Bedeutung für die Patientenvertreter sei in jedem Fall, dass es mit einer neuen Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses eine „bedarfsbezogene, verteilungsgerechtere Versorgung gibt und dass Zugänge zur ärztlichen Versorgung unabhängig von der Frage des Wohnortes oder des historischen Gewachsenseins ermöglicht werden“, betont Helms. Sie gibt zu, dass sich das im Detail „ganz ganz schwierig gestalten lasse“. Wolf-Dietrich Trenner, Patientenvertreter im G-BA, betont, dass es bei einer neuen Bedarfsplanung nicht nur um die Frage gehe, wie viele Ärzte oder wie viele Fachärzte einer bestimmten Disziplin es auf wie viele Einwohner gebe, sondern auch welche Erreichbarkeiten gegeben seien.
Ein Konzept zur Bedarfsplanung hatten die Patientenvertreter 2009 erstellt und 2010 überarbeitet. Im aktuelleren Entwurf vom Juli 2010 halten sie fest, dass der Zugang zur ärztlichen Versorgung derzeit „von Ungleichheit und Ungerechtigkeit“ geprägt ist. Konkret wollen sie zum Beispiel eine Einheitlichkeit der Versorgung in Deutschland erreichen, viele Fragen regional regeln, die Morbidität in die Planung mit einbeziehen und mehr Mitspracherechte von Patientenvertretern. Wichtig ist ihnen auch, dass Überkapazitäten abgebaut werden. Dafür soll es Maßnahmen zur „Förderung von Praxisverlegungen aus über- in unterversorgte Gebiete“ geben. Der Spezialisierungsgrad von Ärzten sowie tatsächliche Arbeitszeit und die reale inhaltliche Ausrichtung soll bei den Planungen berücksichtigt werden.
Stützen wollen sich die Patientenvertreter bei der Weiterentwicklung des Konzepts auch auf ein Gutachten, das derzeit ein wissenschaftliches Berliner Institut erarbeitet. Die Pläne sollen nach Erarbeitung der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Auf Anfang: Die neue Bedarfsplanung soll die Versorgung mit Ärzten in Deutschland neu ordnen. Patientenvertretern ist wichtig, dass eine Zugangsgerechtigkeit für alle Versicherten entsteht. © Th. Kemnitz, Thommy Weiss / Pixelio.de