
Berlin – Eine neue Begutachtungsrichtlinie soll dafür sorgen, dass die Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Eltern und ihre Kinder künftig transparent und einheitlich gewährt werden. Darauf haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), das Müttergenesungswerk und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) geeinigt.
Ziel der Überarbeitung sei es gewesen, die Richtlinie zu konkretisieren und die Begutachtungsgrundlagen zu verbessern. Zudem sollte eine einheitliche Rechtsauslegung der Kassen sichergestellt und die Transparenz über die sozialmedizinischen Empfehlungen und Leistungsentscheidungen erhöht werden.
Neu sei unter anderem, dass einzelne Gesundheitsstörungen, die typischerweise bei Müttern oder Vätern ein hohes Krankheitsrisiko bedingen, ausdrücklich zur Begutachtung herangezogen würden. Als Beispiele werden das Erschöpfungssyndrom, Unruhe- und Angstgefühle, Schlafstörungen und Mehrfachbelastungen durch Beruf und Familie genannt. Die besonderen Belastungssituationen von Müttern und Vätern könnten so besser für eine Genehmigung berücksichtigt werden. Außerdem werde klargestellt, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ bei diesen Maßnahmen nicht gelte und dass Rentenversicherungsträger keine Mutter-/Vater-Kind-Leistungen erbringen. Einheitliche Umsetzungsempfehlungen sollen darüber hinaus die Mitarbeiter der Krankenkassen bei ihren Begutachtungen unterstützen.
Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfamilienministerium begrüßten die neue Richtlinie. „Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sind wichtig für eine erfolgreiche Prävention und Rehabilitation“, sagt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Er erwarte von den Partnern, dass die Überarbeitung zu einer spürbaren Verbesserung der Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne der betroffenen Mütter und Väter beitrage.
Die Begutachtungsrichtlinie und die Umsetzungsempfehlungen können unter folgender Adresse downgeloaded werden: www.gkv-spitzenverband.de