
Berlin – Gesetzlich Versicherte müssen häufiger zuzahlen, wenn sie Rezepte einlösen. Der Anteil zuzahlungsfreier Arzneimittel, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem so genannten Festbetrag liegt, ist zum 1. Juli auf 12,9 Prozent gesunken. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.
Damit werden laut DAV nur noch 4.215 von 32.579 Arzneimitteln zuzahlungsfrei abgegeben. Vor einem Monat hatte der Anteil noch bei 17,6 Prozent gelegen, vor einem Jahr sogar noch bei 18,5 Prozent. Zum 1. Juli hatten die Kassen auch die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für 12 der 13 abgesenkten Festbeträge angepasst, darunter Blutdrucksenker, Herzpräparate und Magenmittel. Laut GKV-Spitzenverband wollen die Kassen dadurch 260 Millionen Euro pro Jahr sparen.
Zudem würden neue Rabattverträge bei den Versicherten der jeweils betroffenen Kassen für eine Umstellung der Medikation sorgen, heißt es beim DAV. Für die 1,8 Millionen Versicherten der KKH Allianz gelten seit Anfang Juli neue Rabattverträge für mehr als 60 Wirkstoffe. Für die 800.000 Versicherten der Deutschen BKK wurden nach eigenen Angaben 136 Wirkstoffe als Rabattarzneimittel zum 1. Juli ausgeschrieben. Die Barmer GEK mit ihren 8,6 Millionen Versicherten folgt mit Rabattverträgen für mehr als 60 Wirkstoffe, die zum 1. August in Kraft treten.
Die jeweils aktuelle Zuzahlungsbefreiungsliste ist zu finden unter:
http://www.aponet.de/service/zuzahlungsbefreiung/zuzahlungsbefreiungsliste-fuer-medikamente.html