
Berlin – Josef Hecken setzt auf vertrauensvolle Zusammenarbeit „nicht nur mit Trägern und Mitgliedern, sondern auch mit der Patientenvertretung“. Das betont der neue unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in der ersten Öffentlichen Sitzung der dritten Amtsperiode. Von einem Stimmrecht für Patientenvertreter hält er nichts.
Er werde sich bemühen, „in allen wichtigen Dingen im sehr engen Schulterschluss den Versuch zu unternehmen, zu Entscheidungen zu kommen, die dem Wohl der Patienten dienen“, richtet sich Hecken ausdrücklich an die Patientenvertretung. Ein Stimmrecht hält er aber nicht für erforderlich, auch nicht in Verfahrensfragen, wie es zuletzt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, in Aussicht gestellt hatte. „Ich halte die derzeitige Stimmenverteilung im Gemeinsamen Bundesausschuss für richtig", sagt Hecken auf einer anschließenden Pressekonferenz. Aus seiner Erfahrung sei eine strikte Trennung zwischen Verfahrens- und Sachfragen sehr schwierig. Eine Zwischenlösung mit einem Stimmrecht in Verfahrensfragen hält er für eine „schlechte Lösung". Zur künftigen Arbeitsweise hebt er hervor, dass das Gremium „nicht hinter verschlossenen Türen in einem Black-Box-System“ arbeiten wolle, sondern Beschlüsse für alle transparent, nachvollziehbar sein sollen und man sich offener Kritik stellen werde.
In der ersten Tagung wurde der Vorsitz der Unterausschüsse (UA) festgelegt. In der aktuellen Amtsperiode gibt es neun statt bisher acht: Sektorenübergreifende Versorgung wurde aufgeteilt in DMP und Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Josef Hecken übernimmt den Vorsitz der drei Ausschüsse, die vom ehemaligen unparteiischen Vorsitzenden Dr. Rainer Hess geleitet wurden: Arzneimittel, Veranlasste Leistungen sowie Bedarfsplanung. Für die Themen Qualitätssicherung, DMP und ASV ist Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied, verantwortlich. Dr. Harald Deisler, ebenfalls unparteiisches Mitglied, hat den Vorsitz für Methodenbewertung, Psychotherapie sowie Zahnärztliche Behandlung.
Das Plenum fasste zudem drei Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V, bei zwei Bewertungen ging es um die Therapie von HIV-Patienten, bei der dritten um Patienten nach Nierentransplantation.