
Berlin – In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Patientenrechtegesetzes fordern die Länder weiterreichende Maßnahmen zum Schutz von Versicherten. So sei beispielsweise die Patienteninformation durch den behandelnden Arzt auf Verlangen in Textform auszuhändigen.
Zudem plädiert die Länderkammer für eine uneingeschränkte Informationspflicht des Arztes hinsichtlich eigener oder fremder Behandlungsfehler. Bei den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), deren Kosten nicht von den Kassen übernommen werden, wollen die Länder die Patienten besser vor unüberlegten und übereilten Entscheidungen schützen. Sie plädieren dafür, eine ausdrückliche Verpflichtung zur – schriftlichen – Kenntnisnahme der Kosteninformation festzuschreiben. Der Bundesrat bittet auch, die Einrichtung eines Patientenentschädigungsfonds zu prüfen, der sich um Fälle kümmern könnte, in denen Behandlungsfehler nicht nachgewiesen werden können.
Die Bundesregierung kann nun eine Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates verfassen. Voraussichtlich im Herbst beschäftigt sich dann der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben.