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16.07.2012

EuGH-Urteil

Weniger Geld für Pflege im Ausland

Luxemburg – Die Deutsche Pflegeversicherung muss Leistungen, die im Ausland beansprucht werden, nicht vollständig erstatten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und eine Klage der Europäischen Kommission abgewiesen.

Die hatte geklagt, weil sie eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU sieht. Die Kommission rügt unter anderem, dass bei der deutschen Regelung zur Sachleistung nach § 36 SGB XI „eine diskriminierende Beschränkung“ vorliegt. So sei eine Kostenerstattung für Pflegesachleistungen – Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung –, die bei einem temporären Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch genommen und von einem in diesem Staat niedergelassenen Dienstleister erbracht worden seien, nicht vorgesehen. Auch sei das Pflegegeld niedriger als eine solche Erstattung. Die EuGH-Richter konnten in ihrem Urteil (Rechtssache C-562/10) hingegen keinen Verstoß erkennen und wiesen die Klage ab. Wer als Deutscher im Ausland pflegebedürftig ist, hat somit Anspruch auf Zahlung des niedrigeren Pflegegeldes aus der Pflegeversicherung. Die deutlich höheren Sachleistungen können jedoch nicht geltend gemacht werden. Der Unterschied betrug zum Zeitpunkt des Rechtsstreits Medienberichten zufolge 685 Euro (Pflegegeld) zu 1.510 Euro für Sachleistungen.

AOK: „richtige Entscheidung“

Der AOK Bundesverband begrüßt das Urteil. „Diese richtige Entscheidung bestätigt eine vernünftige Relation von Leistung und Bezahlung bei Pflegeleistungen“, sagt Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des Verbandes. Sie bedeute, dass die deutsche Pflegeversicherung wie bisher bei vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland die je nach Pflegstufe geltenden Pflegegeldsätze bezahlt. „Vermieden wird damit, dass die deutsche Pflegeversicherung die für Sachleistungen in Deutschland geltenden Beträge exportieren muss“, sagt Deh. Das hatte die EU-Kommission in ihrer Klage gegen Deutschland gefordert. Nach Schätzungen der Bundesregierung hätte das Mehrkosten von rund 100 Millionen Euro pro Jahr verursacht. Deh: „Wer in Deutschland Pflegedienste in Anspruch nimmt, bekommt hochwertige, geprüfte Pflegequalität. Deshalb stellt die Pflegeversicherung für solche, als sogenannte Sachleistung in Anspruch genommene professionelle Hilfen, mehr Geld zur Verfügung, als wenn jemand sich Pflegegeld ausbezahlen lässt.“ Aus seiner Sicht wäre falsch gewesen, ins EU-Ausland entsprechende Geldbeträge zu zahlen, ohne dafür die gleiche hohe Qualität für die Pflegebedürftigen zu bekommen.

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Der EuGH hat über Pflegekosten entschieden. © Thorben Wengert, Pixelio.de

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