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18.07.2012

Präimplantationsdiagnostik

Ärger um Bahrs Rechtsverordnung

Berlin – Die Präimplantationsdiagnostik (PID) sorgt für neue Aufregung. Diesmal geht es um die Rechtsverordnung aus dem Hause des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr (FDP). Diese legt fest, wie die Umsetzung des Gesetzes konkret erfolgen soll. Die Gegner protestieren vehement gegen die Details.

Die Verordnung sieht vor, die Zahl der Zentren und Ärzte, die eine PID vornehmen, nicht zu begrenzen. Festgelegt werden stattdessen zahlreiche Qualitätskriterien für reproduktionsmedizinische Einrichtungen und humangenetische Abteilungen. So müssen etwa Gynäkologen und Humangenetiker spezielle Anforderungen erfüllen. Ausgedehnt hat das Ministerium seine Auffassung von einem Zentrum: Demnach müssen sich Reproduktionsmedizin und Humangenetik nicht unter einem Dach befinden, eine Kooperation ist jedoch zwingend. Dadurch würde eine ambulante PID möglich. Die Verordnung verpflichtet die Bundesländer darüber hinaus, unabhängige, interdisziplinäre Ethikkommissionen einzurichten, die aus acht Mitgliedern – vier Ärzte, ein Ethiker, ein Jurist und zwei Patientenvertreter – bestehen sollen. Diese müssen innerhalb von drei Monaten über einen Antrag auf PID entscheiden. Die Bundesländer werden aufgefordert, die Zahl der Ethikkommissionen „so klein wie möglich“ zu halten.

Ferner und Schmidt: höchste Wachsamkeit ist erforderlich

Kritiker werfen dem Entwurf vor, nicht das beschlossene Gesetz umzusetzen. Aus Sicht der SPD-Bundestagsabgeordneten Elke Ferner und Ulla Schmidt, ehemalige Bundesgesundheitsministerin, zeigt der Entwurf, dass bei der Zulassung der PID „höchste Wachsamkeit“ erforderlich ist. „Schon die Umsetzung des Gesetzes droht seinem Geist zu widersprechen, die PID in Deutschland nur in Ausnahmefällen zuzulassen“, betonen beide. Auch Hubert Hüppe (CDU), Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, bemängelt, der Entwurf sei so formuliert, dass letztlich alle PIDs durchgeführt werden könnten, die verlangt werden. Biggi Bender, Gesundheitspolitikerin der Grünen, kritisiert die fehlende Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl an Zentren. Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) befürchtet ein steigendes Risiko, dass sich Geschäftsmodelle entwickeln. Schmidt und Ferner sehen darüber hinaus die Sicherheit von Mutter und Kind als „nicht gewährleistet“ an. Es sei „dringend erforderlich, dass medizinische Zentren eine Mindestanzahl an Untersuchungen durchführen, um die Methode zu beherrschen und den medizinischen Standard zu gewährleisten“. Aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt es, man wolle an dem Verordnungsentwurf festhalten. Es gebe keinen Grund, etwas zu verändern, so ein Sprecher. Man befinde sich erst am Anfang des Verfahrens. Darüber hinaus sehe man die Gefahr einer Ausweitung nicht.
In einer emotionalen Debatte hatte der Deutsche Bundestag vor knapp einem Jahr ein Gesetz abgesegnet, das eine begrenzte PID zulässt. Details sollte eine Rechtsverordnung regeln.

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Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verteidigt seinen Verordnungsentwurf. © pag

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