
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte sprechen sich dafür aus, ein Screening zur Früherkennung von Hörschäden ab einem Lebensalter von 50 Jahren einzuführen. Es soll eine neue Kassenleistung werden.
„Hörstörungen zählen mit etwa 14 Millionen Betroffenen in Deutschland zu den großen Volkskrankheiten. Hörgeschädigte fühlen sich isoliert. Ihre Lebensqualität nimmt stark ab“, sagt KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Köhler bei der Vorstellung einer Studie des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG) in Berlin. Die Betroffenen hätten deshalb ein größeres Risiko, an einer Depression zu erkranken, sich Verletzungen zuzuziehen oder dass sich eine Demenz beschleunigt.
Die Analyse hatte der Berufsverband der HNO-Ärzte in Auftrag gegeben, um die ökonomische Bedeutung von Hörstörungen untersuchen zu lassen. „Wir gehen davon aus, dass sich volkswirtschaftlich unter anderem durch die Vermeidung von teuren Folgebehandlungen sowie Arbeitsunfähigkeiten im Jahr 2020 450 Millionen Euro einsparen ließen“, erläutert Institutsdirektor Prof. Günter Neubauer. Diese jährliche Summe würde in einer immer älteren Gesellschaft bis 2050 auf über 570 Millionen Euro steigen. Der Einsparanteil der Kassen durch vermeidbare Ausgaben für Folgeerkrankungen beliefe sich dabei auf 80 Millionen Euro im Jahr 2020 und 170 Millionen im Jahr 2050. „Wohlgemerkt sind dabei die zusätzlichen Kosten durch das Screening bereits abgerechnet: Im Jahre 2020 wären dies 117 Millionen, 2050 158 Millionen Euro“, sagt Neubauer. Er veranschlagt zusätzliche Ausgaben durch das Screeningprogramm von 22,55 Euro pro Fall, die sich wie folgt zusammensetzen: 1 Euro für die Information durch die Krankenkasse, 7,01 Euro für die Beratung beim Hausarzt, 14,54 Euro für das Screening beim HNO-Arzt. Als Intervall ist ein Fünf-Jahres-Rhythmus vorgesehen.
„Wir setzen uns dafür ein, das Hörscreening als neue Kassenleistung einzuführen“, betont der KBV-Vorsitzende. „Wir werden jetzt einen Antrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) stellen, denn dieser muss das in einer Richtlinie regeln. Wir werden dabei auch auf Priorisierung des Themas drängen“, so Köhler. Er ist zuversichtlich, „dass es eine reelle Chance für die Einführung gibt und nicht konfliktive Beratungen, die acht bis zehn Jahre dauern.“
Die wichtigsten Ergebnisse der Studie „Volkswirtschaftliche Bedeutung von Hörschäden und Möglichkeiten zur Reduktion deren Folgekosten“ vom Institut für Gesundheitsökonomik München (IfG) und weitere Informationen sind zu finden unter
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