
Der Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten bei der Bewertung medizinischer Verfahren nähert sich die damalige Bundesregierung mit der Gesundheitsreform 2004 (GKV-Modernisierungsgesetz, kurz GMG). Es wird das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) im Gesundheitswesen gegründet, mit dem Ziel, den Nutzen von medizinischen Interventionen zu untersuchen und zu bewerten. Dabei kann es um so unterschiedliche Themen wie die Hyperbare Sauerstofftherapie bei Brandwunden, Früherkennungs-
untersuchung von Sehstörungen bei Kindern oder Cholinesterasehemmer bei Alzheimer Demenz gehen.
Durch das 2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) erweitert der Gesetzgeber den Auftrag des IQWiG. Das Institut soll auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis analysieren. Im Unterschied zu den Nutzen-Bewertungen ist das Anwendungsgebiet jedoch enger gefasst, es geht ausschließlich um Arzneimittel. Das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Bewertung (KNB) führt nicht zu einer grundsätzlichen Entscheidung über die Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung, sondern mündet in einer Festsetzung einer Höchstgrenze, die für die Erstattung des Arzneimittels gilt. Die KNB ist damit ein Instrument der Preisgestaltung für innovative teure Arzneimittel.
Grundsätzlich gilt: Für die Bewertungen – sei es die reine Nutzen- oder die Kosten-Nutzen-Analyse – wird das IQWiG vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt. Der Bundesausschuss ist es auch, der auf Grundlage der IQWiG-Bewertungen und Empfehlungen entscheidet, ob eine evaluierte Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen (weiter) bezahlt wird.
Im Vorfeld der KNB diskutieren Fachkreise intensiv und kontrovers über eine angemessene Methodik. Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium seinerzeit an die Verantwortlichen appelliert, aus den Bewertungen keine „Geheimwissenschaft“ zu machen, erfüllt sich dieser Wunsch nicht. Die Debatte um die richtige KNB-Methodik gelangt aus Insiderkreisen nicht an eine breitere Öffentlichkeit.
Allerdings gewinnt die oft wiederholte Forderung, es müsse ein gesellschaftlicher Diskurs über Priorisierung von Gesundheitsleitungen stattfinden, angesichts der neu eingeführten Frühen Nutzenbewertung wieder an Aktualität.