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Interviews
20.07.2017

Interview des Monats mit Frau Dr. Heidrun Thaiss „Ein Großteil der Mittel hätte bereits jetzt verausgabt werden können“

Berlin (pag) – Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll die Krankenkassen bei der Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten unterstützen. Insbesondere der gesetzlich vorgesehene jährliche „Zwangsbeitrag“ der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an die Behörde von über 30 Millionen Euro verärgert seit längerem das Kassenlager. Jetzt hat sich die Tonart verschärft – denn von den für 2016 zur Verfügung gestellten 32 Millionen Euro sei lediglich ein Bruchteil abgerufen wurden, moniert der GKV-Spitzenverband unter anderem. Dessen Vorstand Gernot Kiefer fordert via Twitter: „Zwangsbeauftragung der BZgA aufheben! Frei werdende GKV-Mittel direkt in die Gesundheitsförderung investieren!“ Im „Interview des Monats“ äußert sich die BZgA-Leiterin Dr. Heidrun Thaiss zu den Vorwürfen.

Der GKV-Spitzenverband kritisiert, dass von den für 2016 zur Verfügung gestellten 32 Millionen Euro gerade mal 1,6 Millionen Euro abgerufen wurden, das erforderliche Personal nicht rechtzeitig eingestellt wurde und dass die BZgA viele Aufträge an Fremdagenturen überwiesen hat – mit fragwürdigen Ergebnissen. Wie reagieren Sie auf diese Vorwürfe?

Die Konzeptvorschläge der BZgA liegen bereits seit Herbst 2015 vor. Wenn der GKV-Spitzenverband sich der Expertise der BZgA bedient und die Vorschläge zeitnah akzeptiert hätte, dann hätte bereits jetzt der Großteil der Mittel verausgabt werden können. Auch eine Beauftragung der BZgA für die Entwicklung der Qualität der Gesundheitsförderung in Schulen und Kommunen ist leider bislang nicht erfolgt. Nach Abschluss der Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband im Juni 2016 wurde bis zum Oktober eine neue Abteilung mit vier Referaten ausschließlich zur Bearbeitung der GKV-Aufträge etabliert und außerdem wurden 30 neue Mitarbeiter beschäftigt, die die vom GKV-Spitzenverband vorgegebenen Aufträge in Kooperation mit weiteren Experten unterschiedlichster Fachlichkeit bearbeiten.

Das Präventionsgesetz legt besonderes Augenmerk auf die Lebenswelten, die BZgA soll dafür Konzepte entwickeln. Wie ist bei Ihnen der aktuelle Stand, was haben Sie bisher erreicht? Gibt es konkrete Zeitpläne oder Fristen?

Bereits seit Ende 2015 hat die BZgA auf der Grundlage eigener Kooperationen mit Hochschulen und der kommunalen Praxis Konzepte für die Lebenswelten erarbeitet. Seit Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der BZgA im Juni 2016 wurden auf dieser Grundlage verschiedene Projekte für Menschen in schwierigen Lebenslagen auf den Weg gebracht. Die Koordinierungsstellen „Gesundheitliche Chancengleichheit“ wurden in allen Bundesländern personell aufgestockt und damit in ihren Aktivitäten für die Gesundheitsförderung in Lebenswelten gestärkt. Um Langzeitarbeitslose zu erreichen, wurde ein Kooperationsprojekt mit der Bundesagentur für Arbeit von sechs auf 59 Standorte ausgeweitet. Bis Ende 2017 ist eine Verdoppelung der Standorte in Vorbereitung. 21 Forschungsprojekte zur Vorbereitung weiterer Aufträge wurden abgeschlossen und zwei regionale Fachkonferenzen durchgeführt. Ein nächstes umfängliches Konzept für die Gesundheitsförderung in der Kommune könnte in Kürze umgesetzt werden.

Welche Herausforderungen müssen Sie bei dieser Aufgabe bewältigen?

Zielsetzung des gemeinsamen Vorgehens im Rahmen des Präventionsgesetzes ist es, Menschen in schwierigen Lebenslagen in ihrer Gesundheit zu fördern. Dafür sollen nach dem Willen des Gesetzgebers kassenartübergreifende Projekte entwickelt und die Kassen in Art und Qualität ihrer Präventionsarbeit durch die BZgA unterstützt werden. Dies erfordert insbesondere eine ressortübergreifende Vernetzung von Akteuren und Angeboten auf kommunaler Ebene. Wichtig ist hierbei die Etablierung von Strukturen in den Lebenswelten, die die vielfältigen Angebote und Einzelprojekte der Kassen im Wettbewerb um Versicherte strategisch auf gemeinsame Präventionsziele ausrichten. Für das koordinierte Zusammenwirken aller Beteiligten mit dem Ziel des Abbaus gesundheitlicher Chancenungleichheit muss hierbei der passende Weg und die Rolle der Krankenkassen gefunden werden.

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