Direkt zu:

Interviews
27.02.2014

Interview des Monats mit Prof. Thorsten Kingreen „Gesellschaftliche Diskussion über Verteilungsregeln nötig“

Fast jeder zweite Bundesbürger hat kein Vertrauen mehr in das Organspendesystem. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Thema „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende“ in Deutschland. Im „Interview des Monats“ haben wir mit dem Juristen Prof. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg darüber gesprochen, wie der Glaube in das System der Organspende wiederhergestellt werden kann.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat sich im vergangenen Jahr umstrukturiert. Eine stärkere öffentlich-rechtliche Ausrichtung soll dazu beitragen, das Vertrauen wieder herzustellen, hofft die DSO. Teilen Sie diese Hoffnung?

Kingreen: Das ist ein wichtiger Schritt, aber das grundsätzliche Legitimationsproblem wird damit nicht beseitigt – nach wie vor haben nicht Vertreter staatlicher Behörden, sondern der Krankenkassen und Ärzte im Stiftungsrat die Mehrheit. Außerdem haben die Patientenvertreter kein Stimmrecht. Das Ganze erinnert an den Gemeinsamen Bundesausschuss im Gesundheitswesen, der mit unzureichender demokratischer Legitimation außerordentlich weitreichende Entscheidungen auch für die Leistungsansprüche der Versicherten trifft. Hier wie dort stimmt die Prämisse nicht: Es wird so getan als handele sich um Angelegenheiten der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten, aber tatsächlich geht es um grundlegende gesamtgesellschaftliche Verteilungsfragen; dafür können aber nur das Parlament bzw. staatliche Behörden zuständig sein.

Was sind aus Ihrer Sicht geeignete Maßnahmen, damit die Bevölkerung der Organspende wieder vertraut?

Kingreen: Ein wesentliches Problem sind sicherlich nach wie vor die Unsicherheiten, die sich um den Hirntod ranken, wozu leider auch beiträgt, dass sich offenbar nicht alle Ärzte an die Regeln zur Feststellung des Hirntodes halten. Das sind absolute Einzelfälle, aber auch die dürfen einfach nicht passieren. Um das verloren gegangene Vertrauen wieder herzustellen, bedarf es aber auch endlich einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion über die Verteilungsregeln. Bislang wird die Zuständigkeit für die Verteilungsfrage sehr weitgehend auf die Bundesärztekammer verlagert – in der fälschlichen Annahme, dass es sich dabei allein um medizinische Fachfragen handelt. Hier könnten wir einiges von der Schweiz lernen.

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie befürwortet dagegen eine völlige Neuorganisation. In einer Stellungnahme ist nachzulesen, dass ein Bundestransplantationszentrum die Organvergabe regulieren sollte – als Körperschaft öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. Wie beurteilen Sie diesen Vorschlag?

Kingreen: Ich kenne den Vorschlag nicht im Detail, halte das aber für sehr naheliegend, eben weil die Verteilungsfragen nicht eine Aufgabe der Selbstverwaltung sein können. Wer in einer Knappheitssituation ein Organ bekommt und wer nicht, ist nun wirklich keine Frage ärztlicher Selbstverwaltung. Eine solche Institution könnte in verfassungsrechtlich zulässiger Weise als Bundesbehörde errichtet werden.