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29.08.2017

Till Oliver Rothfuß Betäubungsmittelzugang zur Selbsttötung

Aufsatz von Till Oliver Rothfuß, Richter am Bundesverwaltungsgericht, (erstmalig erschienen bei juris – Die Monatszeitschrift, Juli 2017).

Mit seinem Urteil vom 2. März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Sterbewillige in einer extremen Notlage Anspruch auf eine Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Betäubungsmittels haben kann. Das hat allgemein überrascht und die nach Verabschiedung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) abgeflaute Debatte über den assistierten Suizid neu belebt. Mit Spannung wird erwartet, wie sich die Entscheidung auswirken wird und inwieweit sich das Bundesverfassungsgericht im Zuge der Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Gesetz auch hierzu positionieren wird.
 

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