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26.05.2020

Prof. Dr. Uwe JanssensPandemie Triage-Entscheidungen
 

Ein Beitrag von Prof. Uwe Janssens zum Thema Pandemie Triage-Entscheidungen. Der Notfallmediziner nimmt Stellung zu der Frage: Wer sollte dafür die Regeln festlegen – ist das eine Angelegenheit der Ärzteschaft oder ist der Gesetzgeber gefragt?

Mit der Corona-Pandemie muss über Triage-Entscheidungen nachgedacht werden. Nach welchen Regeln sollen sie getroffen werden? Und wer soll diese festlegen? Eine Herausforderung für die Beschäftigten des Gesundheitswesens. Und auch Experten sind sich bei diesem Thema keineswegs einig. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat zusammen mit weiteren Fachgesellschaften klinisch-ethische Empfehlungen zur Ressourcenzuteilung veröffentlicht. DIVI-Präsident Prof. Uwe Janssens betont in seinem Beitrag: „Der Gesetzgeber sollte dringend Vorgaben für eine solche Priorisierung aufstellen. Der Staat und das Recht dürfen die zur Rettung verpflichteten Ärzte nicht mit dem Hinweis auf eine individuelle Gewissensentscheidung allein lassen, die ihnen die vollständige ethische Verantwortung und umfangreiche Haftungsrisiken aufbürdet.“ Die Entscheidungen aber, so Janssens weiter, müssten zwingend von Ärzten getroffen werden, die Bewertung der Erfolgsaussicht einer medizinischen Behandlung dürfe nicht in die Hände von Juristen gelegt werden.