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Umfragen

Oktober 2016

Soll gruppennützige Forschung liberalisiert werden?

Ein komplexes Thema beschäftigt momentan die Parlamentarier und sorgt für Schlagzeilen: Im Rahmen des „Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ ist vorgesehen, die gruppennützige Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Personen zu erlauben, wenn eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt. Gruppennützig bedeutet, dass die Forschung dem Probanden selbst keinen medizinischen Nutzen bringt, aber möglicherweise der Gruppe, der er angehört. Die Regelung zielt insbesondere auf Forschung an Demenzerkrankten ab. Noch ist nicht klar, ob die im Gesetzesentwurf geplante Erlaubnis tatsächlich vom Bundestag beschlossen wird – prinzipiell gibt es unter den Parlamentariern zwei Lager: jene, die das bisherige Verbot beibehalten wollen sowie jene, die eine Lockerung anstreben.

Was denken Sie?

<p>Soll gruppennützige Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Personen erlaubt werden?</p>

Ja, denn ohne diese Art der Forschung an Demenzpatienten wird auf wichtige Erkenntnisgewinne verzichtet.
10 Stimmen
71.43 %

Nein, gerade die unter Demenz leidenden Menschen müssen besonders geschützt werden.
4 Stimmen
28.57 %

Zu diesem Thema habe ich keine Meinung.
0 Stimmen
0 %
Das Ergebnis dieser Umfrage ist nicht repräsentativ.

Hinweis: Die Umfrage lief vom 28. Oktober bis zum 11. November 2016.