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Umfragen

06/2014 Kassenzuschuss für künstliche Befruchtung – nur für verheiratete Paare?

Berlin – Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat am 13. Juni entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung unverheirateten Paaren keinen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung zahlen darf. Geklagt hatte die BKK-VBU gegen das Bundesversicherungsamt, das diese Satzungsleistung untersagt hatte. Was meinen Sie?

Darf es weiterhin nur für verheiratete Paare einen Kassenzuschuss für die künstliche Befruchtung geben?

Ja, schließlich trägt die Ehe den Kindeswohlbelangen Rechnung.
53 Stimmen
31.93 %

Nein, die Regelung ist überkommen und realitätsfern und stellt außerdem eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung dar.
111 Stimmen
66.87 %

Dazu habe ich keine Meinung.
2 Stimmen
1.2 %
Das Ergebnis dieser Umfrage ist nicht repräsentativ.

Hinweis: Die Umfrage wurde vom 26. Juni bis zum 3. Juli 2014 durchgeführt.

Die Mehrheit der Teilnehmer unserer „Umfrage des Monats“ ist dagegen, dass es weiterhin nur für verheiratete Paare einen Kassenzuschuss zur künstlichen Befruchtung gibt. 66,9 Prozent halten die Regelung für überkommen und realitätsfern. Außerdem stelle sie eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung dar. 31,9 Prozent befürworten sie dagegen: Schließlich trage die Ehe den Kindeswohlbelangen Rechnung. 1,2 Prozent der Umfrageteilnehmer haben zu dem Thema keine Meinung.