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06/2022

Datenschutz oder Datenfrust?

Inventur Datenschutz: In Deutschland gilt neben der europäischen DSGVO das Bundesdatenschutzgesetz. Außerdem gibt es 16 Landesdatenschutzgesetze und 13 Landeskrankenhausgesetze. Für Kliniken in frei-gemeinnütziger Trägerschaft gilt hingegen das Recht der jeweiligen Kirche. Stichwort Aufsicht: Hier kommen 27 Diözesan-Datenschutzbeauftrage, 17 Landesdatenschutzbeauftragte und der Bundesdatenschutzbeauftragte zum Zug. 45 Ethikkommissionen prüfen bei klinischen Studien die datenschutzrechtliche Zulässigkeit.

Diese Übersicht stammt aus einem Vortrag von Prof. Christian Dierks beim Symposium des Gemeinsamen Bundesauschusses zur Digitalisierung. Viele Daten, aber auch viel Regulierung und Aufsicht, so lässt sich der Zustand zusammenfassen. Denn die Daten, die bei den jährlich 16,4 Millionen Krankenhausbehandlungen und den 553 Millionen ambulanten Behandlungen erzeugt werden, können wegen der umfangreichen Regulierung und Kontrolle kaum genutzt werden.

Was denken Sie?

Verhindert der Datenschutz sinnvolle Forschung und zielgerichtete Therapien?

Ja, die überbordende Regulierung und Kontrolle schränkt die sinnvolle Nutzung von Gesundheitsdaten zu sehr ein.
74.19 %

Nein, denn Gesundheitsdaten sind ein sensibles Gut.
22.58 %

Dazu habe ich keine Meinung.
3.23 %
Das Ergebnis dieser Umfrage ist nicht repräsentativ.

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