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07.11.2019

Krankenkassen 2020: Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz steigt

Berlin (pag) – Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für das Jahr 2020 um 0,2 Prozent auf 1,1 Prozent angehoben. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgeben.

Die Begründung des Ministeriums: „Gewollte Verbesserungen in der Versorgung, medizinischer Fortschritt und eine höhere Nachfrage nach medizinischer Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft” führten dazu, dass die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen. Angesichts der sich abschwächenden Konjunkturlage sei es angezeigt, den durchschnittlichen Beitragssatz anzuheben, um die zu erwartenden Ausgaben zu finanzieren.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine statistische Orientierungsgröße für die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Kasse selbst fest.

Das BMG betont, dass dennoch Senkungen bei den Kassen mit zu hohen Finanzreserven ab nächstem Jahr möglich seien. Die Finanzreserven der Kassen sind in den letzten Jahren auf über 20 Milliarden Euro gestiegen. Mehr als die Hälfte der Kassen verfüge derzeit über mehr als eine Monatsausgabe Betriebsmittel und Rücklagen. Solange Kassen diese Quote überschreiten, dürfen sie ihre Zusatzbeiträge nicht anheben, erläutert das Ministerium. Einige Kassen, deren Finanzreserven deutlich über eine Grenze von einer Monatsausgabe hinausgehen, müssten diese ab 2020 innerhalb der kommenden drei Jahre schrittweise abzubauen.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird nach Auswertung der Prognosen des Schätzerkreises zur Einnahmen-und Ausgabenentwicklung der GKV errechnet.

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