Bericht2021: G-BA bearbeitet 96,5 Prozent seiner Verfahren fristgerecht
Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dem eigenem Fristenbericht zufolge im vergangenen Jahr insgesamt 699 Verfahren bearbeitet. Die wichtigste Botschaft an den Gesundheitsausschuss des Bundestags dürfte sein, dass 664 Verfahren fristgerecht bearbeitet werden, das entspricht 96,5 Prozent.
Weiter heißt es in dem Bericht, dass drei Verfahren beziehungsweise 0,4 Prozent aller im G-BA beratenen Verfahren nicht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist abgeschlossen werden konnten. 21 Verfahren (3,1 Prozent aller Verfahren) dauern mehr als drei Jahre an.
Der Ausschuss teilt außerdem mit, dass elf Verfahren, deren Frist bereits überschritten war, 2021 abgeschlossen wurden. Dabei handele es sich „nahezu ausschließlich“ um Verfahren aus der Qualitätssicherung, die aufgrund einer über mehr als drei Jahre andauernden Beratungszeit berichtspflichtig werden. Dies sei unter anderem auf die mehrere Jahre umfassenden Entwicklungsarbeiten des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zurückzuführen, heißt es. Auf die Dauer der Vorarbeiten des IQTIG könne der G-BA kaum Einfluss nehmen.
Im Vergleich zum Vorjahresberichtszeitraum steigerte der Ausschuss 2021 die Gesamtanzahl seiner Beschlüsse um 9,2 Prozent von 673 auf 735. „Die Zuwächse sind vor allem in den Unterausschüssen Arzneimittel und Qualitätssicherung zu verzeichnen“, heißt es im Report. Bei der Frühen Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln wurde mit 146 abgeschlossenen Beratungsverfahren ein neuer Rekord aufgestellt.
Je größer die Zahl der Beteiligten ist, umso schwieriger wird es, zu einvernehmlichen Entscheidungen zu kommen, schreibt der unparteiische Vorsitzende des Gremiums, Prof. Josef Hecken, abschließend. „Dieser leicht nachvollziehbare Umstand sollte bedacht werden, wenn einerseits in der gesundheitspolitischen Diskussion gefordert wird, dass die Beratungsverfahren zügiger, zugleich weiterhin evidenzbasiert und konsensorientiert ablaufen sollen, andererseits aber möglichst viele Akteurinnen und Akteure an diesen Verfahren beteiligt werden sollen.“