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13.06.2018

Bundestag 371 mehr Petitionen eingereicht

Berlin (pag) – 2017 sind 11.507 Zuschriften beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden – 371 mehr als im Vorjahr. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses hervor. Am häufigsten betrafen die schriftlichen Ersuche mit 18 Prozent (2.061) die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, gefolgt vom Bundesgesundheitsministerium (15 Prozent, 1.735) und dem Bundesministerium des Innern mit 1.709 Petitionen (15 Prozent).

3.741 und damit knapp 33 Prozent davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de eingegangen. „Mit mittlerweile 2,1 Millionen registrierten Nutzern auf der Internetseite des Petitionsausschusses ist www.epetitionen.bundestag.de nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages", schreibt der Petitionsausschuss.
Im Berichtszeitraum hätten sich laut der Vorlage im Vergleich zum vorigen Jahr deutlich weniger Nutzer, nämlich 119.471, im Portal des Petitionsausschusses angemeldet (2016: 175.143), um eine Petition einzureichen, im Petitionsforum zu diskutieren oder bestimmte Petitionen durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den 703 im Internet veröffentlichten Petitionen im Jahr 2017 seien etwas mehr als 165.000 elektronische Mitzeichnungen registriert worden. „Zählt man die Personen dazu, die eine Petition per Post und Fax unterstützt haben, erhöht sich die Zahl der Unterstützer um ein Vielfaches", heißt es in dem Bericht.
Am eingabefreudigsten – ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen – hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es weiter. Bremen und Baden-Württemberg belegten danach die Plätze 15 und 16.
Laut Bericht sei das Jahr 2017 geprägt durch den Wechsel der Wahlperiode. Es hätten 2017 nur 16 Sitzungen des Petitionsausschusses stattgefunden. In den Sitzungen seien insgesamt 419 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Zweimal habe der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich getagt. Dabei sei es zum einen um die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung von Mukoviszidose-Patienten gegangen sowie um den von einer Petentin geforderten Stopp der Umsetzung der „EU-Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen". Zu seiner zweiten öffentlichen Sitzung des Jahres 2017 habe der Ausschuss Experten eingeladen, um mit ihnen über die Zukunft des Petitionswesens zu diskutieren.