Direkt zu:

05.04.2019

Bundesärztekammer 88 Todesfälle durch Behandlungsfehler

Berlin (pag) – 88 Behandlungsfehler durch Ärzte haben zum Tod geführt. Das geht aus der Behandlungsfehler-Statistik 2018 der Bundesärztekammer (BÄK) hervor.

Demnach sind 2018 rund 10.800 Anträge auf mögliche Behandlungsfehler bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern in Deutschland eingegangen. Die Meldungen sind leicht rückläufig. 2014 waren es laut Statistik noch 12.100. Diese höhere Zahl könne auf das Patientenrechtegesetz von 2013 zurückgeführt werden, sagt Andreas Dohm, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Damit die zuständigen Stellen aktiv werden können, müsse allerdings der betroffene Arzt seine Zustimmung geben, räumt Dohm ein: „Es ist ein freiwilliges Verfahren.“
Rund 6.000 Fälle wurden 2018 geprüft. Dabei stellten die Stellen 1.900 Behandlungsfehler fest. Bei fast 1.500 seien die Patientenansprüche begründet gewesen. Bei den geprüften Fällen fielen rund Dreiviertel auf den stationären Bereich, ein Viertel auf den ambulanten. In beiden Bereichen liegen Unfallchirurgie/Orthopädie vorne. Die meisten Fehlerarten fanden bei der operativen Therapie und Diagnostik/bildgebende Verfahren statt. Letzteres lasse darauf schließen, dass häufig Kommunikationsprobleme unter den beteiligten Ärzten und zwischen behandelnden Medizinern und Patienten die Ursachen für Fehler sein könnten, sagt Prof. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Gutachterkommission und Schlichtungsstellen. Doch auch „Behandlungsdruck“ könne Fehler begünstigen. Die ökonomischen Rahmenbedingungen seien nicht auf maximale Patientensicherheit ausgerichtet, sondern auf maximale Effizienz. „Es wurde in unserem Gesundheitswesen gespart, bis es quietscht“, kritisiert er. Angesichts von knapp 20 Millionen Behandlungsfällen in Kliniken und einer Milliarde Arzt-Kontakten in den Praxen bewege man sich aber mit der Zahl der Behandlungsfehler „im Promillebereich“.