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22.08.2019

Versorgung Ab 18 Uhr: Länder sollen Sicherstellungsauftrag übernehmen

Löwenberger Land (pag) – Für große Diskussionen sorgt auf dem Presseseminar der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) der Diskussionsentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Irritiert zeigt sich KBV-Chef Dr. Andreas Gassen über den dort formulierten Plan, den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die ambulante Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten den Sicherstellungsauftrag zu entziehen und auf die Länder zu übertragen.

Gassen betont, dass die KBV um diesen „unattraktivsten Teil des Sicherstellungsauftrags“ nicht kämpfen wolle. „Wenn die Vertragsärzte spitzkriegen, dass der Minister daran denkt, ab 18 Uhr den Sicherstellungsauftrag für uns aufzuheben, dann knallen landesweit die Korken“, sagt er und spielt das Szenario durch: Die Länder müssten Ärzte engagieren und kämen dann wieder auf die KVen zu. „Und das wird extrem teuer“, prophezeit Gassen. Er glaubt allerdings nicht, dass der Passus so im finalen Gesetzentwurf stehen wird. „Ich hielte es für deletär, wenn es passieren würde“.
KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister warnt vor der Einrichtung eines dritten Sektors zwischen ambulant und stationär für die Notfallversorgung. Er betont: „Es gibt keinen intermediären Patienten.“ Komme der Hilfesuchende zu Fuß in das Integrierte Notfallzentrum (INZ), werde er ambulant versorgt – komme er liegend in das Zentrum, werde er klinisch versorgt. Im Vorfeld stellte die Deutsche Krankenhausgesellschaft den Anspruch, dass die Kliniken die ambulante Notfallversorgung übernehmen sollten. Gassen meint, dass die Krankenhäuser aufgrund des Personalmangels gar nicht die Manpower für diese Aufgabe hätten. Er betont außerdem, dass INZ nicht an jedem der rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland angeschlossen werden können. Der Gesetzgeber sei in der Pflicht zu definieren, welche Häuser einen Zuschlag bekommen. Mittelfristig würden ohnehin nicht alle Kliniken überleben: „Geben Sie uns noch zehn Jahre, dann ist Minimum ein Drittel weg.“ Generell begrüßt die KBV-Spitze die geplante Notfallreform. Hofmeister: „Wir brauchen dieses Gesetz.“