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25.06.2020

Sterbehilfe-VorschlagÄrzte mit zentraler Rolle

Berlin (pag) – Einen Vorschlag, wie die Sterbehilfe in Deutschland künftig geregelt werden könnte, legt jetzt ein Quartett aus Palliativmedizinern, Medizinrechtlern und Ethikern vor. Danach sollen allein Ärzte die Ernsthaftigkeit des Suizidwunsches prüfen.

Mit dem Gesetzvorschlag zu einem neuen Paragraf 217 („Hilfe zur Selbsttötung“) und 217a („Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung“) soll zum einen den Sterbehilfeorganisationen in Deutschland das Wasser abgegraben werden. Denn Sterbehilfe darf nach dem Entwurf der vier Professoren künftig nur noch leisten, wer entweder Angehöriger, eine nahestehende Person oder ein Arzt ist, der sich von dem ernsten und frei verantwortlichen Sterbewunsch des Patienten überzeugt hat und bestimmte Qualifikationen erfüllt, die noch in einer Rechtsverordnungen festzulegen sind. Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, dem sollen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Zudem wird die Werbung für Suizidhilfe verboten und ebenfalls unter Strafe gestellt. Hier drohen bis zu zwei Jahre Haft.
Zum anderen verfolgt der Gesetzvorschlag laut Pressemitteilung das Ziel, den vom Bundesverfassungsgericht „vorgegebenen Freiraum für selbstbestimmtes Sterben abzusichern und zugleich den Lebensschutz zu stärken, also nicht frei-verantwortliche Suizide zu verhindern“. Dafür schreiben die Autoren Ärzten aufgrund ihrer fachlichen Kompetenzen eine „maßgebliche Rolle“ zu.
Mindestens zwei Ärzte müssen, bevor Hilfe geleistet wird, die Freiwilligkeit, Ernsthaftigkeit und Beständigkeit des Suizidwillens prüfen und dokumentieren, in persönlichen „lebensorientierten“ Gesprächen auch auf Handlungs- und besonders palliative Alternativen hinweisen. Zudem müssen zwischen dem Aufklärungsgespräch und der Suizidhilfe mindestens zehn Tage verstreichen.

Vorgelegt haben den Gesetzesvorschlag Prof. Jochen Taupitz, Direktor des Instituts für Medizinrecht der Universitäten Heidelberg und Mannheim, die Palliativmediziner Prof. Gian Borasio und Prof. Ralf Jox aus Lausanne und Prof. Urban Wiesing, Direktor des Instituts für Ethik der Universität Tübingen und Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer.

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