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16.04.2025

DigitalisierungÄrzte müssen ePa ab 1. Oktober nutzen

Berlin (pag) – Noch-Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) kündigt an, dass die ePA am 1. Oktober bundesweit verpflichtend für alle Vertragsärzte startet, Ende April beginnt die „Hochlaufphase“.

Die Modellphase der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle endet am 29. April. Danach tritt das Projekt in die Hochlaufphase ein, in der sich Ärzte bundesweit mit der ePA vertraut machen sollen und diese in die Versorgungsabläufe integrieren sollen. Richtig ernst wird es für die Behandler am 1. Oktober. Von diesem Tag an sind die Leistungserbringer verpflichtet, die ePA zu befüllen. 

Diesen Zeitplan skizziert Lauterbach (SPD) in einem Brief an die Gesellschafter der gematik. In den Modellregionen sei die ePA erfolgreich gestartet, schreibt der Minister. Dort sei sie bereits Versorgungsalltag, die ersten Verbesserungen seien bereits spürbar. Dieser Erfolg „soll nun im nächsten Schritt für alle erlebbar werden“. Mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hätten Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden können, die Voraussetzung für die bundesweite Nutzung seien. In der Hochlaufphase „werden weitere Erfahrungen gesammelt, um die Mehrwerte der ePA in der Versorgung entstehen zu lassen“. 

Aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist zu hören, dass 90 bis 95 Prozent der Praxisverwaltungssysteme ePA-bereit seien. Auch für Forschungszwecke könne die Akte bereits genutzt werden. In ihrer aktuellen Version sei die ePA nicht auf Medizinische Informationsobjekte (MIOs) angewiesen, heißt es ebenfalls aus dem BMG. Diese seien größtenteils durch KI-Systeme ersetzt worden. Dabei waren die Kassenärztliche Bundesvereinigung und ihre 100-prozentige Tochter kv.digital seit 2019 mit der MIO-Erstellung beschäftigt. 

Ministeriumsintern spricht man übrigens weiter von „Roll-out“. Diesen Begriff hat Lauterbach zuletzt vermieden. Auf der Digital-Health-Messe DMEA etwa sprach er nur noch von „Hochlaufphase“, sagte aber noch kein konkretes Datum, wann diese beginnt. Lauterbach betonte außerdem, dass es zunächst keine Sanktionen für Ärzte gebe. „Niemand soll dafür bestraft werden, wenn etwas nicht funktioniert, was er selbst nicht kontrollieren kann.“

Das könnte sich mit dem neuen verpflichtenden Starttermin ab 1. Oktober ändern.

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