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21.08.2020

Biosimilars Ärzte sollen preisgünstig verschreiben

Berlin (pag) – Für den Austausch von Biologika durch Biosimilars von Ärzten nimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie vor. In dieser werden Hinweise für eine wirtschaftliche Verordnung hinterlegt. Das beschließt das Gremium in seiner jüngsten Sitzung und folgt damit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV).

 

Prof. Josef Hecken, unparteiischer G-BA-Vorsitzender, bezeichnet die beschlossenen Hinweise als „Richtschnur“ für behandelnde Ärzte. Diese sollen zu Beginn einer Therapie mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln ein preisgünstiges Produkt auswählen. In der Regel sei das ein Biosimilar, so der G-BA. „Werden Patientinnen und Patienten bereits mit einem bestimmten Biologikum behandelt, sollen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob sie auf ein preisgünstigeres Biosimilar umgestellt werden können.“ Voraussetzung ist, dass keine patientenindividuellen medizinischen Gründe dagegen sprechen. Falls die Krankenkasse allerdings für ein Arzneimittel einen Rabattvertrag abgeschlossen hat, sei dadurch die Wirtschaftlichkeit der Verordnung sichergestellt.
„In Folge des Beschlusses ist es nun möglich, dass sich Patientinnen und Patienten mit einer Biologika-Dauertherapie allein aus Kostengründen einem mehrfachen Wechsel von Biologika-Präparaten unterziehen müssen“, befürchtet die G-BA-Patientenvertretung, die die Entscheidung des Gremiums nicht mitträgt. „Es liegen bisher jedoch nur unzureichend wissenschaftliche Daten für eine unbedenkliche Therapiefortführung mit mehrfachem Wechsel der Präparate ohne Wirkverlust und ohne plötzlich auftretende Nebenwirkungen vor.“ Die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars begrüßt, dass der Verordner wirtschaftlich handeln soll, kritisiert jedoch: „Mit dem Entschluss von heute aber werden nicht ausdrücklich die Biosimilars gefördert, sondern auch und vor allem die Rabattverträge.“
Im GSAV ist außerdem der Austausch von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln in Apotheken vorgesehen. Die Regelung ist allerdings nicht Thema der jüngsten G-BA-Sitzung. Hecken: „Über die Apotheken müssen wir uns in zwei Jahren unterhalten.“

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