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07.06.2018

Unerfüllter Kinderwunsch Ärzteschaft veröffentlicht neue Richtlinie zu assistierter Reproduktion

Berlin (pag) – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“ veröffentlicht. Mit der vom Wissenschaftlichen Beirat der BÄK im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut erstellten Neufassung wird die bisherige Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion obsolet.

„Mit dieser Richtlinie übernimmt die Ärzteschaft weiter Verantwortung für die medizinisch-wissenschaftlichen Belange der Reproduktionsmedizin und schafft transparente, bundeseinheitliche Regelungen für Ärzte und Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch“, sagt BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery.
Die neue Richtlinie fokussiere dem gesetzlichen Auftrag entsprechend auf die Entnahme und Übertragung menschlicher Ei- und Samenzellen und stelle hierzu den allgemeinen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand fest. Ausführliche Darstellungen zu den Spenderauswahlkriterien sowie zu Information und Einwilligung der Spender seien ebenfalls wichtige Bestandteile des Regelwerks. Angepasst worden sei die Richtlinie auch an das im Juli 2018 in Kraft tretende Samenspenderregistergesetz.

Verzichtet wurde in der Richtlinie auf eine Interpretation von rechtlich nicht eindeutig geregelten, gesellschaftspolitischen Fragen. Dies sei ganz bewusst so geschehen, sagt Montgomery. Hintergrund: Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte im Februar 2015 beschlossen, die Richtlinie von 2006 nicht fortzuschreiben und medizinisch-wissenschaftliche Fragestellungen im Bereich der Reproduktionsmedizin klar von gesellschaftspolitischen Aspekten abzugrenzen. Wiederholt hatte die Ärzteschaft vom Gesetzgeber gefordert, wichtige offene Fragen der Reproduktionsmedizin zu beantworten – darunter der Umgang mit ärztlichen Beratungs- oder Unterstützungsleistungen für in Deutschland nicht erlaubte Verfahren der assistierten Reproduktion, die Diskussion über die „Dreier-Regel“ und damit die zahlenmäßige Beschränkung entwicklungsfähiger Embryonen insbesondere auch im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik sowie die Behandlung lesbischer Paare und alleinstehender Frauen mit heterolog verwendeten Samenzellspenden.

Weitere Informationen unter:
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/RL/Ass-Reproduktion_Richtlinie.pdf