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22.02.2020

Arztinformationssystem Ärztliche Bedenken bleiben

Berlin (pag) – Ab Juli wird das Arztinformationssystem (AIS) in die Praxissoftware implementiert. Dem vorausgegangen ist ein zähes politisches Tauziehen. Beruhigt haben sich die Gemüter offenbar noch nicht vollständig, denn auf dem 34. Deutschen Krebskongress werden erneut Bedenken geäußert.

Das AIS wird Informationen über die Nutzenbeschlüsse enthalten, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen des AMNOG-Verfahrens zu neuen Medikamenten fällt. Dabei geht es darum, welchen Zusatznutzen der neue Wirkstoff im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard bietet. Um dieses Informationssystem ist lange gerungen worden, der GKV-Spitzenverband hatte zwischenzeitlich sogar ein Ampelsignal für Behandler ins Spiel gebracht.

Das AIS könnte ein Mittel sein, um die medizinische Wirklichkeit in eine „politische gewünschte Richtung zu bewegen“, sagt Prof. Wolfgang Knauf. „Die Gefahr ist, dass es zu Eingriffen in die Therapiefreiheit des Arztes kommt.“ Der Vorsitzende des Berufsverbandes der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO) weist darauf hin, dass der vom G-BA beschlossene Zusatznutzen nicht identisch mit Patientennutzen sei. Knauf kritisiert außerdem, dass den Ärzten die Preisdiskussion als „Drohkulisse“ präsentiert werde – „als ob wir verschreibenden Ärzte jemals in den Preisfindungsprozess eingeschlossen wären“. Er vermisst im AIS Links zu den Empfehlungen der Fachgesellschaften sowie S3-Leitlinien.
Die fehlende Integration von Leitlinien ins AIS bemängelt auf der Kongress-Session auch Dr. Markus Frick vom Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa). „Leitlinien kann man nicht durch G-BA-Beschlüsse ersetzen“, meint er. Letztere fokussierten auf Wirkstoffe, Leitlinien dagegen auf den Patienten. Frick erinnert zudem daran, dass das AMNOG ursprünglich als Preisfindungsinstrument konzipiert wurde und nicht, um den therapeutischen Standard zu bewerten.

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