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22.01.2025

G-BAÄrztliche Zweitmeinung: spürbar weniger Neuanträge

Berlin (pag) – Die Zahl der Ärzte, die eine Zweitmeinung anbieten, wächst zwar weiter. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Neuanträge in 2023 signifikant, so der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Lediglich 413 Ärzte wollen sich in diesem Jahr neu als Zweitmeinende registrieren lassen. Im Vorjahr sind es noch mehr als doppelt so viele: 910 Ärzte stellen in 2022 den Antrag.

Diametral stehe es um die Beendigung der Tätigkeit. In 2023 geben 140 Ärzte ihre Tätigkeit als Zweitmeinende auf. In 2022 seien es weniger als halb so viele Beendigungen: 53 Ärzte. Die Zahlen stammen aus dem Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu erteilten Anträgen und Genehmigungen zum Verfahren.

„Die meisten Expertinnen und Experten stehen wie im Vorjahr zum Thema Schulterarthroskopie (525) und zu Implantationen von Knieendoprothesen (468) für eine zweite Meinung bereit“, konstatiert der G-BA. Damit verzeichnen beide Kategorien deutlichen Zuwachs zum Vorjahr. Zum Vergleich: In 2022 seien es noch 512 für Schulterarthroskopie und 443 zur Implantation einer Knieendoprothese. Spürbar angestiegen sei die Zahl der Zweitmeinenden zu Eingriffen an der Wirbelsäule. Hier sind es in 2022 noch 302 und im Jahr 2023 insgesamt 349.

Damit Ärzte eine zweite Meinung abgeben können, müssen sie die vom G-BA festgelegten Anforderungen an die besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. „Zudem dürfen keine Interessenkonflikte vorliegen, die einer Unabhängigkeit der Zweitmeinung entgegenstehen“, erklärt der G-BA. Liegen die Qualifikationen vor, können Ärzte bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungsleistungen abrechnen zu dürfen.

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