Ausschuss-VorsitzeAfD kassiert Klatsche aus Karlsruhe
Karlsruhe (pag) – Die AfD im Bundestag hat kein Anrecht auf den Vorsitz im Gesundheitsausschuss. Das entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvE 1/20, 2 BvE10/21). Dort hat die Fraktion geklagt, weil ihr die Vorsitze in den drei Ausschüssen für Gesundheit, Innen und Heimat sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verwehrt worden sind.
„Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegen sich […] im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie“, berufen sich die Karlsruher Richter auf Artikel 40 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Bereits 2019, also in der letzten Legislatur, wurde der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses nach umstrittenen Äußerungen abgewählt. In dieser Legislatur fielen der AfD zwar die Vorsitze von drei Fachausschüssen zu. In den konstituierenden Sitzungen der Gremien am 15. Dezember 2021 allerdings wurden auf Antrag der Regierungsfraktionen geheime Wahlen zur Bestimmung der Vorsitzenden veranlasst. Dabei erhielt keiner der AfD-Kandidaten die erforderliche Mehrheit. Die Vorsitze sind seitdem vakant, die stellvertretenden Vorsitzenden leiten die Sitzungen. Im Falle des Gesundheitsausschusses handelt es sich dabei um Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne).
Die AfD-Fraktion kritisiert die Entscheidung: Dadurch „wird die Position von Ausschussvorsitzenden massiv geschwächt und letztendlich deren Handeln der Willkür der jeweiligen Regierungsmehrheit unterworfen“, sagt Brandner. „Ab sofort muss jeder Ausschussvorsitzende damit rechnen, jederzeit abgewählt zu werden.“ Freude dagegen bei SPD-Gesundheitsausschuss-Mitglied Dr. Christos Pantizis: „Das Urteil bestärkt uns und zeigt, dass es sich nicht nur lohnt, die Demokratie zu schützen, sondern auch, dass die Rechtsauffassung der AfD hinsichtlich der Bestimmung ohne Wahlen mitnichten unsere demokratischen Werte widerspiegelt.“