PflegereformAG legt noch nicht abgestimmte Eckpunkte vor
Berlin (pag) – Aktuell kursiert das Eckpunktepapier samt Beschluss der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) „Zukunftspakt Pflege“. Im Gegensatz zum eher dünnen, im Oktober veröffentlichten Zwischenstand werden jetzt konkrete Reformschritte genannt. Allerdings handelt es sich um (noch) nicht abgestimmte Entwürfe.
Um die Einnahmeseite der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu verbessern, listet die BLAG diverse potenzielle Maßnahmen ab 2027 auf. Dazu gehört die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung. Hinzu kommt ein Finanzausgleich zwischen Privater und Sozialer Pflegeversicherung. Ferner sollen auch andere Einkommensarten wie etwa durch Kapitalgewinne oder Vermietungen berücksichtigt werden. Für geringfügig Beschäftigte zahlen Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag. Für geburtenstarke Jahrgänge wird ein gestaffelter Zusatzbeitrag erhoben.
Der Staat soll die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige entweder hälftig oder vollständig zahlen, der Bundeszuschuss an die SPV wird um eine Milliarde Euro erhöht, die Coronakosten, für welche die Pflegekassen aufkamen, werden vollständig aus staatlichen Mitteln erstattet.
Um Pflegebedürftige bei den hohen Heimkosten zu entlasten, schlägt die BLAG zwei Varianten vor: Entweder wird ein monatlicher Sockelbetrag (Deckelung) von 1.000 oder 1.200 eingeführt oder die Leistungsbeträge der SPV werden jährlich dynamisiert. Außerdem schlägt der Zukunftspakt vor, eine Zusatzversicherung einzuführen – entweder freiwillig oder verpflichtend.
Der Pflegevorsorgefonds erhält laut Bund-Länder-Gruppe eine höhere Kapitalausstattung und wird renditeorientiert aufgestellt. Ausgabenseitig soll die Dynamik durch Vermeidung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit gebremst werden. Die Schwellenwerte der Pflegegrade wollen Bund und Länder angepasst wissen, „um die Leistungen stärker auf diejenigen zu fokussieren, die sie tatsächlich benötigen, und Fehlanreize zu reduzieren“.
Ferner sollen die unterschiedlichen ambulanten Leistungen in einem Sachleistungsbudget gebündelt werden, das flexibel verwendet werden kann.
Darüber hinaus bekommen Pflegekassen laut Papier die Möglichkeit, selbst Träger von Pflegeeinrichtungen zu werden. Weitere Inhalte sind ein flexibler Personaleinsatz in Pflegeheimen, der verstärkte Einsatz von Digitalisierung, Innovationen und Künstlicher Intelligenz sowie die gesetzliche Implementierung der Interoperabilität.