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03.09.2019

Prä-Expositions-Prophylaxe AIDS-Hilfe warnt vor Engpässen

Berlin (pag) – Seit dem 1. September ist die Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP) Kassenleistung. Doch die Deutsche Aidshilfe (DAH) befürchtet Engpässe in der ärztlichen Versorgung.

PrEP darf nur von Ärzten verschrieben werden, die auf HIV spezialisiert sind oder entsprechende Qualifikationen vorweisen können. Voraussetzung ist eine 16-stündige Hospitation und eine Mindestanzahl bereits behandelter HIV- oder PrEP-Patienten. Diese Regelungen führten zu Versorgungsengpässen, glaubt die DAH. „Wir brauchen eine Lösung, die lange Wege vermeidet und Überlastung von Arztpraxen vorbeugt. Die fachliche Qualifikation lässt sich auch auf leichtere Weise sicherstellen“, sagt Björn Beck aus dem DAH-Vorstand. „Es darf nicht passieren, dass Menschen aufgrund fehlender Angebote von dieser Schutzmethode abgeschreckt werden – das könnte vermeidbare HIV-Infektionen zur Folge haben.“ Die Deutsche Aidshilfe hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband in einem Brief zur Nachbesserung aufgefordert.
Im Vorfeld hat der Bewertungsausschuss die erforderlichen EBM-Abrechnungsziffern beschlossen. In den zehn neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) werden Beratung, Einleitung und Kontrolle abgebildet. Die ersten drei Positionen erfordern den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt. Bei der GOP 01920 werden 115 Punkte für je vollendete zehn Minuten zur Beratung vor Beginn einer PrEP berechnet. Bis zu dreimal kann sie im Krankheitsfall angesetzt werden. Die GOP 01921 zur Einleitung der Prophylaxe kann nur einmal im Krankheitsfall erbracht werden und wird ebenfalls mit 115 Punkten bewertet. Die GOP 01922 dient der Kontrolle einer PrEP und sollte mindestens fünf Minuten dauern. Von den sieben Labor-Ziffern kann nur die 01930 ohne Voraussetzungen erbracht werden. Um die restlichen GOP abrechnen zu können, muss eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor vorliegen.