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08.04.2020

Gemeinsamer Bundesausschuss AIS vor Startschuss

Berlin (pag) – Das Arztinformationssystem (AIS) nimmt Formen an. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) rechnet damit, dass die von ihm geänderte Verfahrensordnung Ende April/Anfang Mai in Kraft tritt. Dann werde der G-BA jeweils innerhalb eines Monats nach einem Beschluss über den Nutzen von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen diesen zusätzlich als maschinenlesbare Fassung veröffentlichen.

Eine Testversion steht Softwareherstellern ab sofort zum kostenlosen Download auf www.g-ba.de/ais zur Verfügung. „Die Einwände des Gesundheitsministeriums zur Verfahrensordnung nebst technischer Anlage wurden schnellstmöglich umgesetzt, um von Seiten des G-BA zeitnah mit der Veröffentlichung der maschinenlesbaren Fassungen zu starten“, teilt der unparteiische G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken mit. Das Ministerium forderte, dass der G-BA ausdrücklich eine Zusammenfassung der Tragenden Gründe sowie der klinischen Endpunkte in die maschinenlesbare Fassung aufnehmen muss.
Den Herstellern stünden jetzt alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um die Implementierung der Beschlüsse der frühen Nutzenbewertung in die neue Verordnungssoftware für Arztpraxen testen zu können, sagt Hecken. Die Ergebnisse seien aber nach wie vor auf der Website des G-BA verfügbar, außerdem biete die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Übersicht zum Zusatznutzen eines neuen Arzneimittels. Hecken: „Die komfortablere Möglichkeit der Information über die Verordnungssoftware wird aber – so die Erwartung des Gesetzgebers– dazu beitragen, dass die nach einzelnen Patientengruppen differenzierte Bewertung eines neuen Arzneimittels im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie stärker als bisher bei der Verordnung eine Rolle spielt.“
Der G-BA kündigt an, dass die maschinenlesbaren Fassungen künftig in Form einer XML-Datei mit dem Namen „G-BA_Beschluss_Info“ jeweils zum 1. oder 15. eines Monats zur Verfügung gestellt werden.

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