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25.03.2019

Neuer Entwurf AIS wird teurer

Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legt einen neuen Entwurf zur Elektronischen Arzneimittelinformationen-Verordnung (EAMIV) vor. Im Gegensatz zum ersten Entwurf rechnet das BMG nun mit deutlich höheren Kosten für die Wirtschaft.

Dem aktuellen Entwurf zufolge entfallen die Angabe der Jahrestherapiekosten und der Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Ebenfalls gestrichen ist die Verpflichtung zur regelmäßigen Aktualisierung dieser Angaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Das forderte die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits vor einigen Wochen. Im neuen Entwurf zum Arztinformationssystem (AIS) fehlt außerdem die Vorgabe der Aufschlüsselung nach Patienten. Auch die sogenannte Öffnungsklausel für weitere Funktionalitäten entfällt. Das dürfte den Verband forschender Pharma-Unternehmen freuen. Der befürchtete in einer Stellungnahme zum Ursprungsentwurf, dass diese Klausel „allen Interessierten Gelegenheit gibt, steuernde Informationen und Funktionalitäten in das Arztinformationssystem einzubauen“. Dagegen sollen Präzisierungen für die Verordnungssoftware (Zuordnung Wirkstoffe, Zuordnung Krankheitsgebiet, Definition der Maschinenlesbarkeit) vorgenommen werden. Hinein kommt außerdem die Vorgabe, dass nicht mehr gültige Beschlüsse gekennzeichnet oder entfernt werden müssen.
Rechnete das BMG im Oktober noch mit circa 300.000 Euro einmaligem Erfüllungsaufwand für die Industrie, sind es im neuen Entwurf 1,2 Millionen Euro. Das wiederum könnte auch höhere Kosten für die Ärzte bedeuten. Das BMG schreibt, dass für die Mediziner die Anschaffung der Software teurer werden könnte, falls die Hersteller die Kosten für die Anpassung ihrer Produkte auf die Preise umlegen.
Laut des FDP-Bundestagsabgeordneten Prof. Andrew Ullmann dürfe ein AIS „nicht zu einem sozialversicherungsrechtlichen Steuerungsinstrument von Ärztinnen und Ärzten verkommen“. Er fordert, dass aktuelle Empfehlungen und Leitlinien der Fachgesellschaften neben den Beschlüssen des G-BA „mindestens gleichrangig abgebildet werden“ sollten.

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