Direkt zu:

19.01.2022

Abtreibung Ampel will Paragraf 219a abschaffen

Berlin (pag) – Im Koalitionsvertrag kündigten die Ampel-Parteien bereits an, den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch (StGB), der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, abschaffen zu wollen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat jetzt den betroffenen Ministerien einen Referentenentwurf vorgelegt.

„Wir wollen damit einen unhaltbaren Rechtszustand beenden“, sagt Buschmann vor Pressevertretern. Ärztinnen, die sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, müssten mit strafrechtlichen Maßnahmen rechnen. Bei einer ungewollten Schwangerschaft suchten Frauen oftmals online Rat, insbesondere von Experten, die diese Eingriffe selbst durchführen.
Es sei kein Grund ersichtlich, „ausgerechnet Ärztinnen und Ärzten, die fachlich am ehesten zur Aufklärung über einen Schwangerschaftsabbruch beitragen können, die Bereitstellung von Informationen zu verwehren“, während alle anderen ohne Probleme Inhalte ins Netz stellen könnten, heißt es im Referentenentwurf. Die „faktische Begrenzung“ des Beratungsangebots könne dazu führen, dass schwangere Frauen in Konfliktlagen keine zeitnahe Entscheidung über die Fortführung oder die Beendigung der Schwangerschaft treffen können. „Diese Erschwerung des Zugangs zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung verletzt sie in ihrem sexuellen Selbstbestimmungsrecht.“ Niemand müsse sich Sorgen machen, „dass durch diese Rechtsänderung anpreisende oder gar anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche möglich wären“, versichert Buschmann. Das Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte verhindere dies. An der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs solle sich jedoch nichts ändern.

Die CDU-Fraktion lehnt die Abschaffung des § 219a ab: „Es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche“ sagt Mechthild Heil, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wichtiger als „ärztliche Geschäftsinteressen“ seien ein guter Zugang zu medizinischer Versorgung und eine ergebnisoffene Beratung der Frau, „die eine wirkliche Hilfe in einer für sie emotional extrem schwierigen Situation ist“.

Verwandte Artikel