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20.04.2021

DVPMG Anhörung: Lob und Kritik für Gesetzesentwurf

Berlin (pag) – Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorangetrieben werden. Experten sehen in den geplanten Neuerungen viel Potenzial. Doch an einigen Stellen regt sich Widerspruch während der Anhörung im Gesundheitsausschuss.

Teil des Gesetzes ist die Ausweitung telemedizinischer Angebote. Unter anderem soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Regelungen entwickeln, die in bestimmten Fällen die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung ermöglichen. Dagegen regt sich Widerspruch beim G-BA. Aus Sicht der unparteiischen Mitglieder sei es „schlicht unverantwortlich“, eine AU per Fernbehandlung auch bei solchen Patienten zu ermöglichen, die bislang noch nie in der jeweiligen Arztpraxis behandelt wurden, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Gremiums.

Eine weitere Neuerung betrifft die Digitalen Gesundheitsanwendungen. Mit ihnen gewonnene Daten sollen künftig in die elektronische Patientenakte übertragen werden können. Prof. Jochen Werner, Einzelsachverständiger und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Essen, bezeichnet dieses Vorhaben in der Anhörung als „sinnvoll“. Sehr kritisch sei die Übermittlung allerdings zu bewerten, sofern die betreffenden Daten mithilfe zusätzlicher, nicht zertifizierter Wearables erhoben wurden.

Auf breite Zustimmung stößt unterdessen die geplante Einführung und Erstattung digitaler Pflegeanwendungen, kurz: DiPA. Diese böten in den Bereichen Monitoring, Anleitung und psychosoziale Betreuung „riesiges Potenzial“, so die Einzelsachverständige Prof. Barbara Klein von der Frankfurt University of Applied Sciences. Im Detail pochen Verbände aber auf Nachbesserungen. So beklagt die Bundespflegekammer in ihrer Stellungnahme, dass die Aufwendungen der Pflegekassen für DiPA und pflegerische Unterstützungsleistungen auf monatlich 50 Euro pro Fall begrenzt sein sollen. Zudem können DiPA vorerst nur in der ambulanten Pflege zur Anwendung kommen. Für eine Ausweitung auf den stationären Bereich macht sich der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung stark.

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