Direkt zu:

06.04.2023

Bundeskabinett
 
Antibiotika und Kinderarzneien first

Berlin (pag) – Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) bekommt grünes Licht vom Bundeskabinett. Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) will so die Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln verbessern. Auch Antibiotika bekommen eine Sonderstellung.

Bei Ausschreibungen für generische Antibiotika soll demnach ein neues System eingeführt werden. Neben dem Los des billigsten Anbieters soll auch ein zweites Los gebildet werden, bei dem 50 Prozent der Herstellung in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum stattfinde. Davon verspricht sich Lauterbach eine Stärkung der Produktion in Europa und weniger Abhängigkeit von Asien. Im Referentenentwurf sollten neben Antibiotika dafür auch Onkologika berücksichtigt werden. In der Kabinettsfassung fehlen diese nun. Es handele sich dabei um ein „lernendes System“, meint Lauterbach nach der Kabinettssitzung in der Bundespressekonferenz. „Damit beginnen wir bei Antibiotika und wir überlegen uns das auszudehnen, zum Beispiel auf Onkologika.“ Er glaubt, dass bereits in wenigen Monaten die Antibiotikaherstellung in europäischen Produktionsstätten anlaufen könnte.

An der Abschaffung von Festbeträgen und Rabattverträgen bei Kinderarzneimitteln hält die Bundesregierung fest. Die pharmazeutischen Unternehmer können ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrages oder Preismoratoriums anheben. „Wir haben tatsächlich die Preisschraube bei diesen Arzneimitteln sehr stark angezogen“, räumt Lauterbach ein. Die Belastung für die gesetzliche Krankenversicherung beziffert er auf einen „mittleren dreistelligen Millionenbetrag“.

Außerdem soll eine dreimonatige Lagerhaltung von rabattierten Arzneimitteln verbindlich sein. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhält zusätzliche Informationsrechte gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken, um drohende Lieferengpässe frühzeitig identifizieren zu können. Einher damit geht auch eine personelle Stärkung des BfArM. Außerdem dürfen Apotheken bei Nichtverfügbarkeit eines Medikaments ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben.

Verwandte Artikel