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11.05.2020

Sars-CoV-2 Antikörpertests könnten Kassenleistung werden

Berlin/Penzberg (pag) – Auf dem neuen Antikörpertest des Herstellers Roche ruhen große Hoffnungen. Er könnte demnächst millionenfach zur Anwendung kommen. Doch noch ist unklar, welchen Nutzen der Test tatsächlich bringt. Und auch die Übernahme der Kosten ist umstritten.

Drei Millionen Tests auf Antikörper gegen Sars-CoV-2 sollen noch im Mai an Gesundheitseinrichtungen ausgeliefert werden – und von da an theoretisch jedem zugänglich sein. In den Folgemonaten sollen es sogar je fünf Millionen Tests sein. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erhofft sich von den Bluttests neue „Erkenntnisse über das tatsächliche Ausbruchsgeschehen“ der Corona-Pandemie.
Ob ein positiver Antikörpertest aber auch wirklich Immunität bedeutet, ist bisher nicht klar. Selbst ein positiver Antikörper-Befund dürfe daher nicht dazu verleiten, die erlassenen Hygiene- und Abstandsregeln zu missachten, warnt Prof. Jan Kramer, Mitglied im Vorstand der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM). In den vergangenen Wochen hatten die ALM zudem immer wieder auf die mangelnde Sensitivität und Spezifität von bereits erhältlichen Antikörper-Tests hingewiesen. Beim Roche-Test seien diese „offensichtlich verbessert“, so Kramer.
Bedenken hinsichtlich des Nutzens der Tests äußern derweil die Krankenkassen, die demnächst womöglich für eine Vielzahl der Tests aufkommen müssen, gegenüber dem Tagesspiegel. Beim GKV-Spitzenverband erwarte man von den Tests mangels nachgewiesener Immunität keine schnellen Antworten „auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragen“. Und auch ein Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung warnt vor „Massentests“ ohne „nennenswerten Erkenntnisgewinn“.
Bislang ist jedoch nicht bekannt, für welche Personen die Tests tatsächlich zur Kassenleistung werden könnten. Der Entwurf der Regierungsfraktionen für das zweite Bevölkerungsschutzgesetz, der am 7. Mai im Bundestag beraten werden soll, räumt dem Bundesministerium für Gesundheit die Möglichkeit ein, dies per Rechtsverordnung zu bestimmen.

Den Entwurf für das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ finden Sie unter folgendem Link:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf