BehandlungsfehlerAOK-Bundesverband: Beweislast für Betroffene absenken
Berlin (pag) – Die Zahl von vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehlern ist angestiegen. Das berichtet der AOK-Bundesverband und mahnt in einem Positionspapier zur Weiterentwicklung der Patientenrechte an, die Beweislast zu erleichtern.
16.600 Fälle von vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehlern verzeichnen die elf AOKen im Jahr 2024. Das seien etwa 540 mehr als im Vorjahr. Die meisten dieser Verdachtsfälle betreffen orthopädische oder unfallchirurgische Eingriffe, so der AOK-Bundesverband. Darauf folgen Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtsmedizin, Innere Medizin sowie Zahnmedizin.
In knapp 29 Prozent der 2024 abschließend bearbeiteten Fällen kann ein Fehler oder Medizinprodukte-Schaden bestätigt werden. „Wir wissen aus der Beratung, dass viele Versicherte nach wie vor große Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben“, betont Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann.
Im Positionspapier heißt es, Hürden für Patienten müssten abgebaut werden, etwa in puncto Beweislast sollte es Erleichterungen geben. „Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent sollte künftig als Beweis für den Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden ausreichen“, fordert Reimann. Die Darlegungs- und Beweislast sei für Patienten „immens hoch“, schreiben die Autoren des Papiers. Neben dem Vorliegen eines Fehlers und eines Schadens müssen die Betroffenen beweisen, dass der eingetretene Schaden durch den Fehler verursacht wurde. „Dies ist medizinischen Laien in der Regel nicht möglich“, heißt es im AOK-Papier. Ein erhebliches Informations- und Wissensgefälle gegenüber Behandlern erschwere es den Betroffenen oft deutlich, ihre Schadensersatzanspruche geltend zu machen.
Es brauche gesetzliche Anpassungen, um die Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche geschädigter Versicherter zu verbessern. Zwar gibt es bereits seit 2013 das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“. Aus Sicht des AOK-Bundesverbands sind Nachbesserungen aber dringend vonnöten. Auch der schwarz-rote Koalitionsvertrag sieht eine Stärkung der Patienten gegenüber den Behandlern vor.