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03.01.2023

Fehlverhalten AOK fordert 35 Millionen Euro zurück

Berlin (pag) – Durch Korruption, Abrechnungsbetrug und -manipulationen sind dem Gesundheitswesen 2020 und 2021 erhebliche Finanzmittel entzogen worden. Die Forderungen der AOK-Gemeinschaft summieren sich laut aktuellem Fehlverhaltensbericht auf 35,4 Millionen Euro.

Damit fordern die Allgemeinen Ortskrankenkassen nach eigenen Angaben 1,6 Millionen Euro weniger als im Vorberichtszeitraum 2018/2019. Der entstandene Schaden, der im Berichtszeitraum ermittelt wurde, beläuft sich dagegen auf rund 73 Millionen Euro, wobei die Dunkelziffer diesen Betrag vermutlich deutlich übersteige. Während die Schadenssumme den tatsächlich entstandenen Schaden beziffert, wurden die Forderungen unanfechtbar festgestellt, insbesondere durch Urteile, Vergleiche, gerichtliche und/oder außergerichtliche Einigungen, erläutert der AOK-Bundesverband.

Dessen Vorsitzende, Dr. Carola Reimann, konstatiert: „Während der Corona-Pandemie haben sich für die Fehlverhaltensbekämpfung ganz neue Herausforderungen ergeben.“ Die Pandemie habe sich auf die Dauer der Verfahren ausgewirkt und die Aufklärung von Sachverhalten verzögert. Teilweise konnten gerichtlich angeordnete Durchsuchungsbeschlüsse oder Vor-Ort-Prüfungen des Medizinischen Dienstes nicht realisiert werden. „Wir müssen hier schnell wieder den Vor-Corona-Stand erreichen“, fordert sie.

Insgesamt wurden im Berichtszeitraum von den elf AOKs insgesamt 13.662 Fälle verfolgt – 7.400 neue Fälle und 6.262 Bestandsfälle. 7.432 Fälle konnten abgeschlossen werden. An erster Stelle steht, wie bereits in den Jahren 2018/19, Fehlverhalten im Kontext der Pflege und der häuslichen Krankenpflege mit 1.943 neuen Fällen. In diesem Bereich konnten 11,25 Millionen Euro aufgrund falsch und betrügerisch abgerechneter Leistungen für die Versichertengemeinschaft gesichert werden.

Reimann macht sich für spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften in allen Bundesländern stark. Außerdem sei zur effektiven Verhinderung von Fehlverhalten eine organisationsübergreifende GKV-Datenbank zur Betrugsprävention erforderlich.

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