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01.05.2024

GVSGAOK-Konzept zur sektorenunabhängigen Versorgung

Berlin (pag) – Wenig Lobenswertes außer des Titels findet Dr. Carola Reimann, die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, im aktuellen Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Vor dem Hintergrund veröffentlicht die AOK das Positionspapier „Gesundheitsregionen: Sektorenunabhängige Versorgung gestalten“. Das Ziel: mehr regionale Spielräume für die die Akteure vor Ort.

„Entkernt“ ist der GVSG-Gesetzesentwurf in Reimanns Augen, „Ansätze zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune sucht man vergeblich.“
Status Quo: Eine „fragwürdige“ hausärztliche Honorierung, die sich nicht verbessernd auf die Versorgung auswirke und darüber hinaus bereits „weitere Begehrlichkeiten bei Fachärzten“ wecke. Die Notwendigkeit zur Transformation sei dennoch unbestreitbar. Denn momentan blickt der AOK-Bundesverband auf einen „einheitlichen Stillstand“.

Kernstück des Positionspapiers ist eine neue Rechtsgrundlage für eine regionale sektorenunabhängige Versorgung. Möglichst dezentral, flexibel und praxistauglich gehöre der Vertragsrahmen formuliert, betont die Geschäftsführerin Versorgung im AOK-Bundesverband Dr. Sabine Richard. Angesprochen seien gestaltungswillige Akteure. „Jenseits des kollektiven Geleitzuges sind Initiativrechte und Implementierungsmöglichkeiten für den ‚Club der Willigen´ notwendig.“ Die Möglichkeit beizutreten, stehe allen Kranken- und Pflegekassen offen. Dazu fordert der AOK-Bundesverband den neuen Paragrafen 123 im SGB V zu manifestieren, außerdem im Sozialgesetzbuch XI für die Pflege. Innovative Akteure könnten voranschreiten, ohne von kollektiven Blockaden oder Vetorechten ausgebremst zu werden.

Denkbar seien viele Anwendungsbereiche. „Bisher stationär genutzte Ressourcen könnten für ambulante Versorgungskonzepte geöffnet werden, sofern Krankenhäuser für die Sicherstellung vollstationärer Versorgung in der Region nicht mehr erforderlich sind“, veranschaulicht Richard. Medizinisches Personal bleibe in der Region und ambulante Versorgung werde erweitert. Der Vorschlag inkludiert, Zulassungsregelungen zu ergänzen, sodass stationär tätige Ärzte einfacher als bisher auch für die vertragsärztliche Versorgung ermächtigt werden können.

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