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18.12.2024

FehlverhaltenAOKen holen sich 42,8 Millionen Euro zurück

Berlin (pag) – Die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen können in den Jahren 2022 und 2023 Schäden in Höhe von 42,8 Millionen Euro erfolgreich zurückfordern, die zuvor durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen verursacht worden waren. Damit ist die Höhe der gesicherten Forderungen im Vergleich zum letzten Bericht für die Jahre 2020 und 2021 um 7,4 Millionen gestiegen (plus 21 Prozent). Das zeigt der aktuelle Fehlverhaltensbericht.

Laut Bericht erhält die AOK-Gemeinschaft in den Jahren 2022 und 2023 knapp 11.000 Hinweise auf Abrechnungsbetrug, Bestechung, Fälschung von Unterlagen oder Missbrauch von Gesundheitskarten – etwa 14 Prozent mehr als im letzten Berichtszeitraum. Etwa 60 Prozent dieser Hinweise kommen von externen Hinweisgebern. Insgesamt werden bei den elf AOKs knapp 14.000 Fälle verfolgt, von denen etwa 55 Prozent neue Fälle und 45 Prozent Bestandsfälle sind. Knapp 7.500 Fälle können im Berichtszeitraum abgeschlossen werden, 1.100 werden zur weiteren Strafverfolgung an die zuständigen Staatsanwaltschaften gemeldet.

Die meisten verfolgten Fälle kommen – wie schon in den beiden vorangegangenen Berichts-Zeiträumen – aus der Pflege und der Häuslichen Krankenpflege. 2022 und 2023 sind dort insgesamt 2.772 neue Fälle zu verzeichnen. An zweiter Stelle rangieren neue Fälle aus dem Bereich der Arznei- und Verbandsmittel (1.139 Fälle), gefolgt von 927 versichertenbezogenen Betrugsfällen. Dazu gehören beispielsweise Falschangaben bei Leistungsanträgen oder das Einlösen gefälschter Arzneimittel-Rezepte.

Susanne Wagenmann, Aufsichtsratsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite, kündigt den Einsatz Künstlicher Intelligenz an, um Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und die betrügerischen Aktivitäten „noch effektiver zu verfolgen“. Die AOK-Gemeinschaft fordert erneut, in allen Bundesländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Fehlverhalten mit landesweiter Zuständigkeit aufzubauen.

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