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01.09.2020

Hämophilie-Arznei Apotheke statt Zentrum

Berlin (pag) – Apotheken können ab dem 1. September Hämophilie-Arzneimittel abgeben. Darauf weist die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) hin. Bisher haben pharmazeutische Hersteller diese Medikamente direkt an die behandelnden Ärzte oder Hämophiliezentren geliefert.

Die Regelung geht auf das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zurück und wurde kontrovers diskutiert. Von nun an müssen die behandelnden Ärzte eine Verordnung ausstellen, die die Patienten in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können. „Die öffentlichen Apotheken in Deutschland übernehmen gerne die Verantwortung für die Arzneimittelversorgung von Hämophilie-Patienten“, sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes: „Arzneimittel gehören grundsätzlich in die Apotheke, denn dort stehen auch die Arzneimittelfachleute zur Verfügung.“ Kassenpatienten müssten sich im Gegensatz zur bisherigen Versorgung allerdings auf gesetzliche Zuzahlungen einstellen. Jede Apotheke sei verpflichtet, diese für die Krankenkassen einzusammeln und weiterzuleiten. „Um finanzielle Härten zu vermeiden, kann aber in vielen Fällen eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragt werden“, teilt Groeneveld mit.
Hämophilie-Präparate unterliegen als rezeptpflichtige Arzneimittel der Arzneimittelpreisverordnung (Preisbindung), müssen stets kühl transportiert und gelagert werden und sind zusätzlichen Dokumentations- und Meldepflichten für die Apotheken unterworfen, teilt die ABDA mit.
Die Deutsche Hämophiliegesellschaft warnte im vergangenen Jahr im Zuge des Gesetzgebungsverfahren vor dieser Regelung. Die Patientenvereinigung sah unter anderem die Infektionssicherheit sowie die Behandlungsqualität durch Schwächung der Hämophiliezentren gefährdet. Groeneveld versichert: „Hämophilie-Patienten müssen sich keine Sorgen machen, denn die Änderung des Vertriebswegs wird keinesfalls eine Beeinträchtigung ihrer Versorgung bedeuten.“

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