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18.12.2025

RegierungApothekenreform: Kabinettsbeschluss liegt vor

Berlin (pag) – Weitere Etappe bei der Apothekenreform: Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) beschlossen. Das Ziel ist laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die Apotheken „von unnötiger Bürokratie zu befreien und ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern“.

Das ApoVWG führt unter anderem einen neuen Zuschuss für Teilnotdienste ein. Zudem sollen die Maßnahmen die Arzneimittelversorgung in abgelegenen Orten stärken, indem die Gründung von Zweigapotheken erleichtert wird. Mit behördlicher Genehmigung können im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten. 

Zur Stärkung der Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen und der Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken sind neue pharmazeutische Dienstleistungen vorgesehen. Außerdem sollen Apotheken zukünftig Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, durchführen können.

Besonders umstritten war bereits im Vorfeld eine Regelung, die Apotheken die Abgabe von bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung ermöglicht. Dies gilt unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung bei chronischen Erkrankungen sowie bei bestimmten akuten, unkomplizierten Erkrankungen. Der Gesetzesentwurf sieht dazu vor: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung die Erkrankungen, Arzneimittel und Vorgaben für die Abgabe festzulegen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie die Arzneimittelkommissionen der Ärzte und der Apotheker werden dabei eingebunden. Wie Warken betont, erstreckt sich die Abgabemöglichkeit nicht auf Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial und nicht auf systemisch wirkende Antibiotika. 

Die ABDA kündigt bereits Widerstand an. Das ApoVWG ignoriere den Koalitionsvertrag, in dem festgehalten ist, das Apothekenhonorar von 8,35 auf 9,50 Euro anzuheben. Vor der Presse hat die Ministerin nach dem Koalitionsbeschluss bekräftigt, dass die Erhöhung des Fixums im kommenden Jahr auf der Tagesordnung stehe. Diese schlägt ihr zufolge mit einer Milliarde Euro zu Buche. 

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