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08.04.2020

Epidemische Lage Arzneimittel: BMG verordnet jede Menge Ausnahmen

Berlin (pag) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legt angesichts der Corona-Krise einen Gesetzentwurf vor, der in Krisenzeiten viele Regeln im Arzneimittelsektor aufhebt.

So erhalten Patienten laut der Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) künftig im Rahmen des Entlassmanagements nicht mehr nur die kleinstmögliche Arzneimittelpackung, sondern auch größere. Sie können überdies mit Verband- und Hilfsmitteln für bis zu 14 Tage ausgestattet werden. Diese Sonderregelungen kündigte im Vorfeld bereits der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) an. Zur Sicherstellung der Substitutionsbehandlung von opioidabhängigen Patienten wird außerdem von den strengen Vorschriften hinsichtlich der Verordnungsmenge und der Einnahmeregeln abgewichen. Zum Beispiel dürfen auch Ärzte ohne suchtmedizinische Qualifikation mehr als zehn Patienten behandeln.

Der Entwurf sieht auch für Apotheken Änderungen vor: Sie können einmalig einen Betrag zur Förderung von Botendiensten in Höhe von 250 Euro zulasten der Krankenkassen erheben. Apotheker haben die Möglichkeit, bei Lieferung einen Zuschlag von fünf Euro geltend zu machen. Beim Austausch von verordneten Medikamenten soll es keine Beanstandungen mehr durch Krankenkassen geben.

Das BMG kann darüber hinaus zur Marktüberwachung die Hersteller und Vertreiber auf Verlangen jederzeit auffordern, Informationen über ihre Produkte, Bestände, die Produktion, den Vertrieb und die Preise zu erteilen.

Diese Ausnahmeregelungen gelten so lange, bis der Bundestag gemäß dem Bevölkerungsschutzgesetz feststellt, dass keine epidemische Lage von nationaler Tragweite mehr vorliegt. Ansonsten sind die Ausnahmen bis zum 31. März 2021 gültig.

Betroffen von der Verordnung sind das Sozialgesetzbuch V, das Apothekengesetz, die Apothekenbetriebsordnung, die Arzneimittelpreisverordnung, die Arzneimittelverschreibungsverordnung, das Betäubungsmittelgesetz und die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung.