Ambulante VersorgungArztpraxen oft nicht barrierefrei: VdK will Gesetzesreform
Berlin (pag) – Der Sozialverband VdK fordert stärkeren Diskriminierungsschutz, um konsequenter gegen fehlende Barrierefreiheit vorzugehen. Ein häufiges Problem auch in Arztpraxen.
Die Präsidentin des Sozialverband VdK, Verena Bentele (SPD), will fehlende Barrierefreiheit als Diskriminierungstatbestand im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankern. Für Bentele verschwende FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann aktuell mit weiteren Evaluationen wertvolle Zeit: „Menschen mit Behinderung werden deshalb weiter ausgegrenzt – in der Gesundheitsversorgung, beim Wohnen und der Mobilität, auf dem Arbeitsmarkt und in der Bildung.“ Erst Anfang des Jahres kritisierte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, in einem Interview, dass maximal ein Viertel der Arztpraxen in Deutschland voll barrierefrei sei.
Laut Analyse der Stiftung Gesundheit aus dem letzten Jahr sind circa 44 Prozent der Arztpraxen zumindest mit eingeschränkter Mobilität zugängig. Oft stellen bauliche Hindernisse Probleme dar, es fehlt etwa ein Fahrstuhl im Gebäude. Vorkehrungen für Sehbehinderte, wie taktile Leitsysteme, finden sich nur bei 8,2 Prozent, für Menschen mit Hörbehinderung sind, etwa mit Induktionsschleifen, 20 Prozent ausgestattet. Vorsorgen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen haben nur 1,5 Prozent der Praxen getroffen.
Eigentlich hatten sich die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag auf eine Reform des AGG geeinigt. Vorgesehen war darin: „evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und Anwendungsbereiche ausweiten“. Eine Ergänzung des AGG, um fehlende Barrierefreiheit als Indiz für eine Diskriminierung zu werten, schlug auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, Ende letzten Jahres in einem Grundlagenpapier für eine Reform vor.