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05.09.2022

Sterbehilfe Assistierte Selbsttötung: ein (noch) seltenes Phänomen

Berlin (pag) – „Klarheit, Leitplanken und Schutz“ fordert die Grünen-Politikerin Renate Künast in der Sterbehilfedebatte. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht der Bundestag vor einer erneuten Entscheidung über Sterbehilfe und ärztlich assistierte Selbsttötung. Es existieren zwar drei Gesetzesentwürfe, aber einen Anhörungstermin gebe es im Parlament noch nicht, sagt Künast bei einer Pressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für medizinische Hämatologie und Onkologie (DGHO).

Die Politikerin hofft auf eine Entscheidung Ende diesen oder Anfang kommenden Jahres. Mit seinem Urteil im Februar 2020 begründet das Bundesverfassungsgericht ein individuelles Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Dies schließt auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.

Vor diesem Hintergrund hat die DGHO eine erneute Umfrage – die erste fand 2015 statt – zum Thema initiiert. Eine wichtige Erkenntnis: Die assistierte Selbsttötung bleibt ein seltenes Phänomen. Lediglich 22 von 745 Befragten geben an, bereits Assistenz bei der Selbsttötung geleistet zu haben. Allerdings berichten gleichzeitig 40 Prozent der Umfrageteilnehmenden, dass sie bereits von Patientinnen und Patienten auf das Thema angesprochen wurden.

Studienautor Prof. Jan Schildmann, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, geht davon aus, dass Ärztinnen und Ärzte in der Hämatologie und Onkologie in Zukunft angesichts des veränderten rechtlichen Rahmens häufiger mit entsprechenden Anfragen konfrontiert werden. In der Schweiz habe sich die Zahl der assistierten Selbsttötungen seit 2010 etwa verdreifacht und mache damit heute knapp zwei Prozent aller Todesfälle in der Schweiz aus.

Weitere Ergebnisse: Die Einstellung der Befragten ist in Bezug auf ihre Bereitschaft zur ärztlich assistierten Selbsttötung heterogen. Nur eine Minderheit (26,7 Prozent) befürwortet ein berufsrechtliches Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung. Freiverantwortlichkeit und unerträgliches Leiden werden als wichtige Kriterien für die Bereitschaft zur ärztlich assistierten Selbsttötung gesehen.

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