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20.12.2022

Beschluss ASV künftig auch für Multiple Sklerose

Berlin (pag) – Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wird um zwei Indikationen erweitert: Multiple Sklerose sowie Knochen- und Weichteiltumore. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erlassen.

Festgelegt hat das Gremium unter anderem, welche fachärztlichen Disziplinen in einem ASV-Team vertreten sein müssen und welche diagnostischen und therapeutischen Leistungen zu dem neuen Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Danach können sich entsprechende ASV-Teams bilden und Patienten im Rahmen dieses Versorgungsangebotes behandeln.

Kritik an der ASV für MS hat kürzlich Prof. Tjalf Ziemssen von der Uniklinik Dresden geäußert. Bei den Qualitätsanforderungen sei nicht die Vorgabe enthalten, versorgungsnahe Daten zu sammeln oder Patient Reported Outcomes zu erheben, sagt er bei der Veranstaltungsreihe zu Real World Data von Gerechte Gesundheit. Für den MS-Experten ist das „inkonsequent und weichgespült“.

„Wir haben erneut zwei Angebote in die ASV überführt, die bisher als sogenannte ambulante Leistung im Krankenhaus angesiedelt sind“, sagt Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA. Solche älteren Versorgungsansätze werden Schritt für Schritt durch aktuelle ASV-Angebote ersetzt. Mit Inkrafttreten der neuen ASV-Regelungen beginnt die Übergangsfrist für die anbietenden Krankenhäuser. Sie haben dann drei Jahre Zeit, auf Basis der neuen Anforderungen Teams zu bilden und bei ihrem regional zuständigen erweiterten Landesausschuss ihre Teilnahme an der ASV anzuzeigen. „An der ASV können und sollen sich nun auch ausdrücklich niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte beteiligen“, so Maag weiter.

Zudem legte der G-BA die beiden Erkrankungen fest, für die er im kommenden Jahr ein ASV-Angebot erarbeiten wird: zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie) sowie Tumoren des Auges. Die Beschlüsse werden voraussichtlich im Dezember 2023 gefasst.

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